Für das Pflegepersonal tickt die Uhr

Initiative für »Gesunde Krankenhäuser« will Unterschriftensammlung für Volksentscheid fortsetzen

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 3 Min.

Auf dem Boden liegt Berufskleidung von Pflegenden. Ein großes Transparent mit der Aufschrift »Mehr Personal jetzt - Volksentscheid für gesunde Krankenhäuser« wird hochgehalten. Etwa 15 Aktivist*innen stehen vor dem Brunnen der Völkerfreundschaft am Berliner Alexanderplatz. Auf Plakaten steht: »Gesundheit statt Profite«. An diesem Mittwoch sollte ursprünglich die mündliche Anhörung vor dem Landesverfassungsgericht stattfinden, in der über die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens »Volksentscheid für gesunde Krankenhäuser« befunden werden sollte. Doch wegen Corona wurde der Termin verschoben. Jetzt warten die Initiator*innen auf die Entscheidung des Gerichts, die nun pandemiebedingt ohne die Anhörung getroffen werden muss.

»Wir sind sehr zuversichtlich, dass unser Volksentscheid zulässig ist. Wir haben das mehrfach juristisch prüfen lassen«, sagt Jeannine Sturm. Die 30-jährige Krankenschwester arbeitet seit 2012 auf der Intensivstation eines Berliner Krankenhauses und engagiert sich von Beginn an für die Initiative, die das Volksbegehren initiiert hat. Deren Hauptanliegen ist es, am Bedarf von Patient*innen orientierte Personalvorgaben in Krankenhäusern zu berechnen und gesetzlich festzuschreiben. Das Volksbegehren wurde schon 2018 mit fast 50.000 Unterschriften beim Senat eingereicht, damit wäre die erste Stufe hin zu einem landesweiten Volksentscheid genommen worden.

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»Wir warten bereits seit drei Jahren darauf, dass etwas passiert«, kritisiert Sturm. Im Juli 2019 hatte der Senat erklärt, er halte das Volksbegehren für rechtlich unzulässig. Dementsprechend muss nun das Landesverfassungsgericht über die Zulässigkeit befinden. »Bereits vor der Pandemie konnte man als Pflegekraft so eigentlich nicht weiterarbeiten«, sagt die Krankenschwester. Der Mangel an Personal führe nicht nur zu einer enorm hohen Arbeitsbelastung, sondern auch zu großem emotionalem Druck, da man Patient*innen nicht verantwortungsvoll versorgen könne. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie habe sich die schlechte Situation deutlich zugespitzt. »Hätte der Senat 2018 den verbindlichen Personalvorgaben zugestimmt, wären wir jetzt in der Pandemie deutlich besser aufgestellt«, sagt Sturms Kollegin Gabi Heise. Die Arbeitskleidung auf dem Boden sei ein Zeichen für das fehlende Personal und ein »Danke an die Pflegekräfte, welche tagtäglich in den Krankenhäusern Leben retten«, erklärt Heise. Die Krankenpflegerin appelliert an Rot-Rot-Grün, die Forderungen des Volksbegehrens umzusetzen. Denn die auf Bundesebene beschlossenen Personaluntergrenzen seien unzureichend, um Patient*innen gut versorgen zu können.

Am Ende holen die Aktivist*innen eine Sanduhr aus Pappmaché hervor, durch die sie Kieselsteine rieseln lassen. »Die Uhr tickt. Die Zeit, zu handeln, ist jetzt«, sagt Heise. Wenn das Landesverfassungsgericht das Volksbegehren als zulässig einstufe, könne man endlich in die zweite Stufe übergehen, um zügig den geplanten Volksentscheid durchzuführen. »Ich bin zufrieden mit der Aktion, wir setzen hier ein klares Zeichen«, sagt Jeannine Sturm. »Wir haben nicht öffentlich mobilisiert, aber die Unterstützung für unser Anliegen ist weiterhin groß, das sehen wir zum Beispiel in den sozialen Medien.«

In anderen Bundesländern wurden ähnliche Volksbegehren von Gerichten als unzulässig beurteilt. Vom Berliner Verfassungsgerichtshof hieß es: Wir bestätigen, dass an diesem Mittwoch über die Zulässigkeit des Volksbegehrens ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. »Die Entscheidung wird zeitnah öffentlich bekannt gegeben«, sagt Geschäftsleiterin Simone Köhler.

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