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Frühere Nazis in der Ahnengalerie

Die Bundesregierung hat keine Eile bei der »Enttarnung« von Hitlers Nachkriegsjuristen

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.

Nachdem die NS-Vergangenheit des Justizministeriums aufgearbeitet wurde, sollten die Lehren aus damaligem Unrecht sowie die Folgen blinden Gehorsams zum Pflichtfach für Jura-Studenten werden, versprach der zuständige Minister Heiko Maas (SPD). Man wollte wissen, was war - jedenfalls 2017. Maas verantwortet inzwischen das Außenressort der Bundesregierung. Doch dass es für deutsche Behörden und Institutionen genügend Gründe gibt, sich mit ihrem Dasein in Zeiten der Nazi-Diktatur zu befassen, hat sich offenbar nicht bis zum Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht herumgesprochen.

In ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion teilte die Bundesregierung 2011 mit, dass man für das Bundesarbeits- und Bundessozialgericht »bei insgesamt 57 Bundesrichtern mit einem Geburtsdatum im Mai 1928 und früher« eine Mitgliedschaft in der NSDAP festgestellt habe. Und was geschah? Erst sechs Jahre später, im Mai 2017, ist es offenbar zu einem Treffen des damals von Ursula von der Leyen (CDU) geführten Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den beiden ihr unterstellten Bundesgerichten gekommen, bei dem das Thema angesprochen wurde. Weitere zwei Jahre dauerte es, bis dann das Bundessozialgericht ein Forschungsprojekt zu seiner Gründungs- und Wirkungsgeschichte anschob. Damals war Hubertus Heil (SPD) bereits Chef im BMAS. Ergebnisse werden nun für April 2022, also Monate nach der anstehenden Bundestagswahl, erwartet. Und was passiert 2021? Da steht die Bundesregierung »hinsichtlich der Aufarbeitung der eigenen Geschichte« mit den Gerichten in Erfurt und Köln »im Austausch«.

Das ist einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Martina Renner und Jan Korte zu entnehmen, die jetzt vorliegt. Darin steht auch, dass man »anstrebt«, für ein »geplantes Vorhaben des Bundesarbeitsgerichts« voraussichtlich 350 000 Euro bereitzustellen. Die beiden Linksfraktionsabgeordneten wollten von der Regierung auch wissen, wie sie dazu steht, dass »in der Ahnengalerie des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt die Porträts auch der NS-belasteten Richter und Richterinnen ohne jede einordnende Kommentierung hängen« und ob sie auf eine solche Kommentierung dränge.

Die Antwort macht fassungslos. Bei der Bildergalerie »handelt es sich nach Auskunft des Bundesarbeitsgerichts um eine von der Richterschaft selbst initiierte bildliche Dokumentation sämtlicher Richter, die seit Gründung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 1954 berufen worden sind«. Die Porträts seien »chronologisch nach dem Ende der Dienstzeit der Richterinnen und Richter geordnet. Einheitlich sind auf den Bilderrahmen neben dem Namen auch Beginn und Ende der Amtszeit sowie die jeweiligen Amtsbezeichnungen vermerkt.« In der Darstellung komme weder eine Wertung noch eine Ehrung zum Ausdruck. Also alles ganz wertfrei. Nur Bilder eben ...

Diese Argumentation des Gerichts ist bekannt. Und auch zu tolerieren? Immerhin haben Vorgänger der heutigen Richter einst an Nazi-Sondergerichten oder bei der Enteignung von Juden mitgewirkt. Die Regierung drückt sich vor einer Haltung dazu: »Das Bundesarbeitsgericht wird nach Vorliegen der Forschungsergebnisse prüfen, ob sich hinsichtlich der Bildergalerie ein Handlungsbedarf ergibt.«

Nicht nur Jan Korte fragt sich, »warum es im Jahr 2021 erst Studien bedarf, damit in bundesdeutschen Ministerien oder Bundesgerichten Bilder von Nazis abgehängt oder zumindest kommentiert werden«. »Bei der Entsorgung von Straßennamen, die an Antifaschistinnen und Antifaschisten erinnerten, war man deutlich schneller«, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion weiter.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Bundesregierung noch immer eigene Verantwortung von sich schiebt und nach Ausreden für Nichtstun sucht. Man möge doch bitte berücksichtigen, »dass - anders als bei anderen Bundesgerichten - bei diesen beiden Gerichten kein unmittelbarer Übergang von einem NS-Vorgänger mit ähnlichem Aufgabenzuschnitt erfolgt ist«. Durch den »zeitlichen Abstand zwischen NS-Zeit und Neugründung der Sozial- und der Arbeitsgerichtsbarkeit« sei die Gefahr einer Beeinflussung der nach dem Jahr 1954 getroffenen Entscheidungen durch gegebenenfalls vorhandenes nationalsozialistisches Gedankengut geringer.

Laut dem Erfurter Juristen Martin Borowsky, der die Biografien der 25 ersten Richter des Bundesarbeitsgerichts untersuchte, waren 13 von ihnen durch ihre Verstrickungen mit dem Nazi-Staat so belastet, dass sie für eine Tätigkeit an einem Bundesgericht ungeeignet gewesen wären. Eigentlich.

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