- Politik
- Walter Lübcke
Lebenslange Haftstrafe für Lübcke-Mörder Stephan Ernst
Rechtsextremist wegen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten verurteilt / Bewährungsstrafe für Mitangeklagten Markus H.
Im Verfahren um den Mord an Walter Lübcke und den versuchten Mord an Ahmed I. ist am Donnerstagvormittag ein Urteil gefallen. Stephan Ernst wurde des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Wegen des versuchten Mordes an Ahmed I. wird er nicht verurteilt. Markus H. hat das Gericht zu einem Jahr und sechs Monaten wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt.
Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha bei Kassel erschossen worden. Der langjährige Neonazi Stephan Ernst war kurz nach der Tat anhand von DNA-Spuren am Hemd des Toten als mutmaßlicher Täter ermittelt worden. Er gestand die Tat mehrmals und belastete seinen Kasseler Kameraden Markus H. schwer. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er auch vor Ort war. Die Anklage hatte auf psychischer Beihilfe gelautet. Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft für H. gefordert. Die Familie des Toten, die als Nebenklägerin auftrat, war von seiner Mittäterschaft überzeugt und forderte lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – wie auch bei Ernst.
Stabile Netzwerke
Warum im Lübcke-Prozess wenig Neues über die regionale Neonazi-Szene bekannt wurde.
Ahmed I. war am 6. Januar 2016 von hinten mit einem Messer attackiert worden. Er trägt heute noch Schäden davon. Damals war auch Stephan Ernst ins Visier der Polizei geraten, die Spur wurde aber nicht weiter verfolgt. Nach dem Mord an Walter Lübcke wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Ernst ein Messer gefunden. Es wurden darauf zwar keine direkten DNA-Spuren von Ahmed I. gefunden, die Spuren wiesen aber Merkmale auf, die auf I. hindeuteten. Später präsentierte Ernst eine Rechnung für ein baugleiches Messer, das er erst nach der Tat gekauft hatte.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.