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Rondenbarg-Prozess in Hamburg geplatzt
Hamburger Gericht hält Fortführung von G20-Verfahren aufgrund der Corona-Pandemie für nicht vertretbar
Das Hamburger Landgericht hat am Mittwoch entschieden, das Verfahren im sogenannten Rondenbarg-Komplex aufgrund der Corona-Pandemie abzubrechen. Die Kammer halte die Fortführung aufgrund der aktuellen Bedingungen für nicht weiter vertretbar, hieß es von der Behörde. Wann der Prozess wieder aufgenommen wird, ist unklar. »Dafür kann ich noch keinen Zeitpunkt nennen. Zum einen, weil die Pandemieentwicklung nicht absehbar ist, zum anderen, weil die Terminierung immer auch im Zusammenhang mit den anderen Verfahren steht, mit denen die Kammer befasst ist«, erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen gegenüber »nd«.
Anfang Dezember hatte das umstrittene Pilotverfahren zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 begonnen. Vor Gericht stehen seitdem fünf Angeklagte aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Insgesamt müssen sich im Rondenbarg-Komplex mehr als 80 Personen vor Gericht verantworten, die erste Gruppe sind lediglich die jüngsten der Beschuldigten. Sie waren zum Zeitpunkt der Proteste minderjährig, ihr Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Polizisten, die Bildung bewaffneter Gruppen sowie Landfriedensbruch vor. Das Besondere: Den Beschuldigten werden keine individuellen Straftaten zugeordnet, sie werden dagegen frei nach dem Motto »mitgegangen, mitgefangen« für alle Taten verantwortlich gemacht, die aus dem Protestzug heraus begangen wurden. Bürgerrechtler warnen vor einer massiven Verschärfung des Demonstrationsrechts, sollte sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Sichtweise durchsetzen.
Die Beschuldigten reagierten mit gemischten Gefühlen auf den Abbruch der Verhandlung. »In der jetzigen Situation bedeutet das natürlich weniger Stress und eine geringere Gefahr der Ansteckung«, sagte der Angeklagte Yannik U. gegenüber »nd«. Gleichzeitig sei aber für ihn klar, dass der Konflikt nur aufgeschoben wurde. »Politisch gibt es nach wie vor den Willen, das Verfahren durchzuziehen«, so U. Ungewissheit bleibe für die Angeklagten weiter bestehen. »Wir dürfen uns jetzt nicht kirre machen lassen und fordern weiter die Einstellung aller G20-Verfahren«, bekräftigte der Angeklagte.
Von Beginn an übten Prozessbeobachter Kritik an dem Start des Verfahrens auf dem Höhepunkt der zweiten Corona-Welle. »Die Hauptverhandlung hätte unter den Pandemie-Bedingungen im Dezember letzten Jahres gar nicht erst eröffnet werden dürfen. Es war bereits damals unzumutbar und fahrlässig, die Angeklagten über so lange Distanzen und teilweise aus Risikogebieten anreisen zu lassen«, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe. Die Verteidigung der Beschuldigten hatte am zweiten Verhandlungstag einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt, die Strafkammer unter Verweis auf das Hygienekonzept des Gerichtes widersprochen.
Die Rote Hilfe bezeichnete die Eröffnung des Gerichtsverfahrens im Dezember zudem als »unverhältnismäßig«, da für Jugendverfahren ein Beschleunigungsgrundsatz gelte. »Wir haben es hier mit einem massiven Eingriff in die Lebensplanung der jungen Angeklagten zu tun«, so Anja Sommerfeld weiter. Aus Sicht der Roten Hilfe wurde bei den Protesten am 7. Juli in der Hamburger Rondenbarg-Straße eine legitime Demonstration von der Polizei brutal zerschlagen. »Es ist absolut zynisch, dass nun die Angegriffenen auf der Anklagebank sitzen, während bis heute kein einziger Polizist angeklagt ist«, sagte Sommerfeld. Die Rote Hilfe fordert die Einstellung aller G20-Verfahren.
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