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Beschwerde gegen Auswertung von Handydaten bei Flüchtlingen eingereicht
Gesellschaft für Freiheitsrechte wendet sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten und klagt zudem vor Gericht
Bonn. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Handydatenauswertung bei Flüchtlingen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingereicht (BAMF). »Das Datenschutzrecht gilt für alle Menschen, auch für Geflüchtete«, erklärte die GFF-Juristin Lea Beckmann am Montag in Bonn. Die Handydatenauswertung bewertet sie als damit unvereinbar. Nun liege es am Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber zu überprüfen, was das Bundesamt genau tue.
Die GFF hat nach eigenen Angaben gemeinsam mit einem Syrer, der 2015 als Flüchtling anerkannt wurde, die Beschwerde gegen die Auswertung seines Handys eingereicht. Das Handy des 30-Jährigen sei 2019 im Rahmen einer umfassenden Nachprüfung einer großen Zahl alter Asylentscheidungen ausgelesen worden. Aus Angst, doch aus Deutschland abgeschoben zu werden, habe er sein Smartphone zur Auslesung der Daten übergeben, zitiert die GFF den anerkannten Flüchtling. Doch die ursprüngliche Entscheidung in seinem Asylverfahren sei davon unberührt geblieben.
Bereits seit vergangenem Jahr klagt die GFF nach eigenen Angaben gemeinsam mit Syrer und zwei weiteren Klägerinnen vor den Verwaltungsgerichten Hannover, Berlin und Stuttgart. Die GFF verwies darauf, dass die Handydatenauswertung seit einer Änderung der Asylgesetzgebung im Jahr 2017 erlaubt ist, wenn ein Asylsuchender keine Dokumente vorweisen kann. Dann würden Smartphonedaten wie Kontakte, Anruflisten, Browserverläufe oder Geodaten aus Fotos ausgewertet, um Hinweise auf Identität und Herkunft zu erhalten. Dabei sei ein konkreter Verdacht auf vorsätzlich falsche Angaben des Asylbewerbers nicht erforderlich.
Die GFF habe bereits im Jahr 2019 darauf hingewiesen, dass diese Art der Datenträgerauswertung nicht nur teuer und intransparent sei, sondern kaum verwertbare Ergebnisse liefere, hieß es. epd/nd
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