Grundschulen bereiten sich auf Wechselunterricht vor

Gesundheitsausschuss des Landtags billigt neue Eindämmungsverordnung

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

Am 22. Februar sollen Brandenburgs Grundschulen vom Distanz- in den Wechselunterricht übergehen. Das bedeutet, dass ein Teil der Klasse - maximal 15 Schüler - im Klassenraum unterrichtet wird, während der Rest zu Hause lernt. Den Schulen bleibt es überlassen, in welcher Form sie das organisieren. Dies erläuterte am Montag Regina Schäfer vom Bildungsministerium im Gesundheitsausschuss des Landtags. Mögliche Varianten: Die eine Hälfte der Schüler ist in der einen Woche dran, die andere in der nächsten Woche. Die eine Hälfte kommt vormittags in die Schule, die andere nachmittags. Die eine Hälfte erscheint montags, mittwochs und freitags, die andere Hälfte dienstags und donnerstags. Die Schulen dürfen die Variante auswählen, die sich am besten mit dem Fahrplan der Schulbusse vereinbaren lässt.

Für 145 000 Euro hat das Haus von Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) Schutzmasken für die Lehrer angeschafft. Die Pädagogen und anderes Schulpersonal dürfen sich bei ihrem Hausarzt in nächster Zeit bis zu fünfmal auf das Coronavirus testen lassen. An dieser Stelle fragten die Landtagsabgeordneten Carla Kniestedt (Grüne) und Ronny Kretschmer (Linke) im Ausschuss beharrlich nach. Warum müssen die Lehrer zum Hausarzt? Das sei doch umständlich. Warum können die Tests nicht in den Schulen gemacht werden? Ein Stäbchen in die Nase schieben, das könne sie selbst auch, merkte Kniestedt an. Bis wann laufe der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung über die Corona-Testung der Lehrer? Und kann er gekündigt werden, sobald es so unkomplizierte Tests gibt, für die kein Fachpersonal benötigt wird?

Spaß und Verantwortung

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Der Abgeordnete Kretschmer beschwerte sich außerdem darüber, dass den Lehrern nicht ausreichend Masken zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie verpflichtet sind, solche Masken zu tragen. Abteilungsleiterin Schäfer konnte dazu nicht erschöpfend Auskunft erteilen. Sie wusste beispielsweise nicht zu sagen, wann Schnelltests in den Schulen möglich sein werden.

Verwundert hörte die Abgeordnete Roswitha Schier (CDU), dass die Schulen jetzt in Rundschreiben darüber informiert werden, wie sie sich beim Übergang zum Wechselunterricht verhalten sollen. Es sei doch genug Zeit gewesen, sich vorzubereiten. Sind die Schulen etwa noch nicht auf den Wechselunterricht eingestellt? »Selbstverständlich sind die Schulen vorbereitet«, versicherte Regina Schäfer: »Gleichwohl ist es bei uns gängige Praxis und auch der Wunsch der Schulleiter, Orientierungsschreiben zu bekommen.«

Nach anderthalb Stunden Debatte segnete der Gesundheitsausschuss die neue Corona-Eindämmungsverordnung ab, auf die sich das rot-schwarz-grüne Kabinett am Freitag verständigt hatte. Sie gilt seit Montag. Die Abgeordneten der Koalition stimmten zu, die Opposition stimmte dagegen. Die Linke begründete ihre Ablehnung mit Widersprüchen. Der AfD gehen die in der Verordnung vorgesehenen Öffnungen nicht weit genug.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte einzelne Bestimmungen erläutert, die vorerst bis zum 7. März gelten. Demnach ist es nunmehr Pflicht, beim Betreten öffentlicher Einrichtungen ein negatives Testergebnis vorzulegen. Das gelte selbstverständlich nicht für Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, wenn Gefahr im Verzug ist. »Vorm Feuerlöschen braucht man sich nicht testen zu lassen«, sagte Nonnemacher. Ab 1. März dürfen Friseure wieder Haare schneiden. Gerichtlich kassiert ist das flächendeckende Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Landkreise und kreisfreie Städte können aber ein Alkoholverbot für bestimmte Plätze per Allgemeinverfügung anordnen. Tierparks, Zoos, Wildgehege und Botanische Gärten können künftig wieder besucht werden. Die Tier- und Schauhäuser bleiben aber geschlossen.

Am 3. März treffen sich die Ministerpräsidenten wieder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), um über den Umgang mit der Pandemie zu beraten. Weitere Lockerungen soll es geben, wenn die Zahl der Ansteckungen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen stabil unter 35 bleibt.

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