Staatsgewalt mit Folgen

26 Jahre nach einem Polizeiangriff kämpft Iris K. noch immer um Entschädigung.

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 5 Min.

Sie haben von allen Seiten an mir gezogen und Schläge sind auf mich eingeprasselt», erinnert sich Iris K. an jenen schicksalhaften Tag im Jahr 1995. Es war der 20. April und Hunderte Menschen waren in Berlin auf der Straße, um gegen Neonazis zu demonstrieren, die Hitlers Geburtsdatum nutzten, um Migrant*innen, Linke und andere politische Gegner*innen anzugreifen. Die Gewalt, die die damals 28-Jährige Studentin erfuhr, ging jedoch nicht von den Rechten aus: Kurz vor dem Ende stürmte plötzlich die 23. Einsatzhundertschaft in die Demonstration und verletzte mehrere Teilnehmer*innen schwer. Auch Iris K. erlitt etliche Prellungen und eine schwere Verletzung der Halswirbelsäule.

Die verantwortlichen Polizist*innen konnten - wie so oft - zwar nicht ermittelt werden, doch das Landgericht Berlin sprach Iris K. drei Jahre nach dem Übergriff 30 000 DM Schmerzensgeld zu. Außerdem erklärte sich das Land Berlin bereit, «für eventuell entstehende zukünftige materielle und immaterielle Schäden der Klägerin aus dem Ereignis am 20. April 1995 einzustehen». Um eine Entschädigung für diese Spätfolgen der Polizeigewalt, die ihr laut Gericht «widerrechtlich und grundlos» zugefügt wurde, kämpft Iris K. noch immer. An diesem Donnerstag sitzt sie vor dem Berliner Kammergericht und legt ein neues neurochirurgisches Gutachten vor, das belegen soll, dass die Schläge der Polizist*innen auf ihre Halswirbelsäule elf Jahre später zu einem schweren Bandscheibenvorfall geführt haben, der sie seitdem arbeitsunfähig macht - was das Land Berlin bestreitet. Es ist das x-te Gutachten in diesem nun schon 23 Jahre dauernden Verfahren. Die Unterlagen füllen mittlerweile mehrere Aktenordner, die sich vor Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer stapeln, der Iris K. bei ihrer Klage auf Zahlung für ihre Erwerbsunfähigkeit vertritt. 56 000 Euro plus Schmerzensgeld fordert Iris K. als Entschädigung für den Zeitraum zwischen Juli 2009, als sich ihr gesundheitlicher Zustand so verschlechterte, dass sie ihren wissenschaftlichen Beruf nicht mehr ausüben konnte, und August 2011.

Da sich die Gutachten widersprechen und die Richterin die Gutachten vom Land Berlin, die einen Zusammenhang zwischen dem Bandscheibenvorfall und der Polizeigewalt verneinen, für oberflächlich hält, will das Kammergericht ein neues, ausführlicheres Gutachten in Auftrag geben, um diese Frage ein für alle mal zweifelsfrei zu klären. Auch eine erneute Vernehmung von Zeug*innen schließt die Richterin nicht aus, auch wenn sich die Bereitschaftspolizist*innen bereits damals nicht an den Fall erinnern mochten.

13 000 Euro hatte die Expertise in erster Instanz gekostet. «Das Geld würden wir lieber Ihnen geben», sagt die Richterin an Iris K. gewandt und schlägt eine gütliche Einigung vor. Ulrich Franz, der das Land Berlin vertritt und den Vergleich 1998 mit erarbeitet hat, bietet der heute 54-Jährigen, die aufgrund ihrer Verletzungen Hartz IV beziehen muss, daraufhin 15 000 Euro an - allerdings nur, wenn diese künftig keine weiteren Schadenersatzforderungen mehr geltend macht. Für Helmuth Meyer-Dulheuer viel zu wenig. «Wenn man sich mal ausrechnet, wie hoch der Erwerbsschaden tatsächlich wäre, wären wir bei über einer Million Euro», sagt er und sorgt bei Senatsvertreter Ulrich Franz und den Richter*innen für großes Erstaunen, als er sein Angebot vorlegt: 2000 Euro monatlich bis zum Eintritt von Iris K. ins Rentenalter - immerhin noch 13 Jahre.

«Das ist nicht vertretbar, immerhin handelt es sich hierbei um Steuergeld», sagt Ulrich Franz, der von der unerwarteten Forderung völlig «überfahren» ist, wie er sagt. Auch die Richter haben so ihre Zweifel. «Bedenken Sie, dass das Risiko besteht, dass Sie am Ende mit gar nichts dastehen», redet die Richterin der Klägerin ins Gewissen. Doch Iris K. bleibt eisern: «Selbst wenn ich 50 000 Euro bekomme, ist das Geld schnell weg, den Schaden habe ich aber bis an mein Lebensende», erklärt sie. Und dann wäre sie wieder auf Grundsicherung angewiesen - ein Zustand, den sie so schnell wie möglich beenden möchte. «Wenn das Land Berlin auf Demonstrationen prügelnde Beamte einsetzt, dann soll es dafür auch die Verantwortung tragen», sagt Iris K. kämpferisch und erntet dafür die Zustimmung ihrer zahlreich erschienenen Unterstützer*innen. Am Ende müssen die Richter*innen einsehen, dass die Fronten verhärtet sind und eine Einigung nicht möglich ist. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben und den Aktenordnern zu Iris K.s Krankheitsgeschichte ein weiteres Kapitel hinzuzufügen.

Die Antifaschistin zeigt sich nach dem Prozess empört. «Das ist ein Witz», sagt sie über das Angebot des Landes Berlin. «Das sind grade mal die Kosten für die Gutachten, die ich in Auftrag gegeben habe.» Also setzt sie alles auf eine Karte. «Ich bin ja für den Rest meines Lebens geschädigt.» Spätestens nach sechs Stunden Schlaf müsse sie aufstehen, schilderte sie im Zuge des Prozesses 2013 gegenüber «nd» ihre Beschwerden. Am Computer schreiben könne sie nur zehn Minuten, Fahrten mit Bus oder Bahn seien schwierig wegen der unabsehbaren Bewegungen, Radfahren auch, jede falsche Bewegung sei schmerzhaft. Ihren damaligen Job als Erzieherin konnte sie deshalb nicht mehr ausüben, auch die Stelle in einer Entwicklungshilfeorganisation, die sie 2009 antreten sollte, musste die Südostasienwissenschaftlerin absagen.

Für Ulrich Franz ist hat das alles nichts mit der Polizeigewalt zu tun. Der Senatsvertreter glaubt, dass Iris K. schon vor dem Übergriff einen Bandscheibenvorfall hatte. Ob das so ist oder nicht, gilt es nun zu beweisen - was 26 Jahre später gar nicht so einfach ist. «Wir haben ein Beweisproblem», sagt Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer. «Ich vermute, dass die Klägerin hier mit Null rausgehen wird», zeigt sich Ulrich Franz siegessicher.

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