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Linke scheitert in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen EU-Freihandelsabkommen mit Kanada ab
»Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht der vorläufigen Anwendung von Ceta trotz mangelnder demokratischer Legitimation keinen Riegel vorschiebt«, erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Linksfraktion am Dienstag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Klage seiner Partei gegen das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada.
Konkret ging es bei der Klage um die Mitwirkungsrechte des Bundestags beim Inkraftsetzen des Abkommens. Ceta ist seit 2017 in in Teilen in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Die Linksfraktion hatte dem Bundestag vorgeworfen, lediglich eine Stellungnahme zu Ceta beschlossen zu haben, und kein Gesetz.
Die Richter*innen in Karlsruhe lehnten die Klage am Dienstag als unzulässig ab. Die Fraktion habe nicht darlegen können, dass ihre eigenen Rechte oder die Rechte des Bundestags verletzt worden seien, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Die Linksfraktion hatte argumentiert, der Bundestag hätte das Stimmverhalten der Regierung im EU-Rat an eine vorherige gesetzliche Ermächtigung binden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die EU nicht außerhalb ihrer Kompetenzen handle. Es sei zudem verfassungswidrig, dass die stattdessen verfasste Stellungnahme keine Vorgaben dazu mache, welche Bereiche des Abkommens von einer vorläufigen Anwendung ausgenommen werden müssten.
Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht nicht. Eine Rechtsverletzung wegen eines fehlenden Gesetzes scheide von vorherein aus. Denn möglicherweise verfassungswidriges Handeln bliebe auch dann verfassungswidrig, wenn der deutsche Vertreter im Rat im Vorfeld mit einem Gesetz ermächtigt worden sei, dem zuzustimmen, hieß es zur Begründung.
Auch habe der Bundestag - anders als von der Linken beklagt - seine Verantwortung wahrgenommen. Die Abgeordneten hätten sich intensiv mit Ceta auseinandergesetzt. Die fragliche Stellungnahme enthalte »erkennbar inhaltliche Vorgaben für die Mitwirkung der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union«. In dieser Stellungnahme erlaubte der Bundestag im September 2016 mit den Stimmen von Union und SPD der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen, im EU-Rat die vorläufige Anwendung von Ceta zu unterzeichnen.
Hunko kommentierte nach der Urteilsverkündung, es sei »inakzeptabel, dass die Regierungskoalition, die damals etwa 80 Prozent der Sitze im Bundestag innehatte, derartig die parlamentarischen Rechte verletzt und der Bundesregierung einen Blankoscheck ausstellt«. Allerdings seien nicht nur der Ratifizierungsprozess, auch die Inhalte ein Problem. »Hier bleibt die Hoffnung, dass die zahlreichen offenen Klagen noch dazu führen werden, das Freihandelsabkommen zu kippen. Denn es stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards dar.«
Die Linksfraktion klagt wegen Ceta auch gegen die Bundesregierung. Über diese zweite Organklage und mehrere anhängige Verfassungsbeschwerden anderer Kläger wird der Zweite Senat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Inhaltlich gehen die Grünen bei der Kritik an Ceta mit, bei dieser Klage jedoch hatte die Partei die rechtliche Argumentation der Linken nicht geteilt, sagte Katharina Dröge, Grünen-Sprecherin für Wirtschaftspolitik. Doch auch die Grünen halten Ceta für »politisch falsch«. Es berge mit den ungerechten Klageprivilegien für Konzerne enorme Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz und die öffentlichen Haushalte. »Wir lehnen deshalb eine Ratifizierung des Abkommens in dieser Form ab«, so Dröge.
Das Netzwerk Gerechter Welthandel bedauerte die Entscheidung des Gerichts, verwies jedoch auf die weiteren Klagen. »Sollte das EU-Kanada-Abkommen vollständig ratifiziert werden, treten die gefährlichen Sonderklagerechte für Konzerne in Kraft. Diese ermöglichen internationalen Konzernen, Staaten beispielsweise wegen Umwelt- oder Klimavorgaben auf horrenden Schadensersatz zu verklagen«, sagt Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation Power Shift.
Die Organisationen kritisieren außerdem die durch Ceta eingerichteten Ausschüsse, die mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Kanadas besetzt sind. »Die Ceta-Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen - ohne irgendeine Mitsprache des EU-Parlaments oder der nationalen Parlamente. Die Entscheidungsfindung ist zudem aufgrund mangelhafter Transparenz kaum nachvollziehbar. Das sind schwerwiegende demokratische Defizite«, sagt Rauna Bindewald von Foodwatch Deutschland. Ob diese Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand der von Foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung für das erste Halbjahr 2021 angekündigt. »Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Teile von Ceta nicht verfassungskonform sind«, sagte Sarah Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie.
Auf dem Karlsruher Marktplatz protestierte am Dienstag das Netzwerk Gerechter Welthandel gemeinsam mit Vertreter*innen der Linken. Ihr Motto: »Auch das Bundesverfassungsgericht kann aus Ceta kein gerechtes Handelsabkommen machen!«
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