Haftstrafe für Neonazi nach Anschlag

Landgericht Göttingen verurteilt 26-Jährigen zu drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 2 Min.

Wegen eines Sprengstoffanschlags und diverser anderer Straftaten hat das Landgericht Göttingen den Neonazi Pascal Z. aus dem südniedersächsischen Einbeck zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Kammer verschärfte damit ein Urteil der Vorinstanz. Z. hatte nach Überzeugung des Gerichts am Morgen des 10. Juni 2020 einen nicht zugelassenen Böller gezündet und in den Briefkasten einer Frau geworfen, die sich für Flüchtlinge einsetzt, unter anderem in der Initiative »Seebrücke«. Der Sprengsatz war explodiert und hatte den Briefkasten beschädigt, Trümmer wurden in den Wohnbereich geschleudert. Haustür und Mauerwerk wurden in Mitleidenschaft gezogen.

Pascal Z. erlitt bei der Explosion Verletzungen an beiden Händen. Deshalb führte eine Blutspur vom Tatort bis zur wenige Minuten entfernten Wohnung des 26-Jährigen. Eine seiner Hände sei bei Ankunft der Polizei verbunden gewesen, der Mann habe im Krankenhaus behandelt werden müssen, berichteten Ermittler. In derselben Wohnung wurde auch Jonas A. festgenommen. Der 24-Jährige hatte bei dem Anschlag Schmiere gestanden.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Einige Tage zuvor hatte Z. die Aktivistin aufgefordert, sich vom »Nazikiez« in Einbeck fernzuhalten. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle, die das Verfahren wegen des offensichtlich politischen Hintergrunds der Tat an sich gezogen hatte, warf Z. Sachbeschädigung, versuchte schwere Brandstiftung und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Er habe beabsichtigt, »größtmöglichen Schaden« im Gebäude durch die Explosion und einen dadurch entstehenden Brand hervorzurufen. Das Amtsgericht Einbeck hatte Z. im November zu zweieinhalb Jahren Knast verurteilt, Jonas A. erhielt eine Bewährungsstrafe. Während er das Urteil akzeptierte, ging Z. in Berufung. Auch die Generalstaatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. Das Landgericht sprach nun mit zwei Jahren und acht Monaten eine höhere Strafe aus.

Weitere elf Monate bekam Z. für Propagandadelikte aufgebrummt. Er hatte unter anderem ein T-Shirt mit der Aufschrift »University of Auschwitz – The final solution is the only solution« getragen. Bei seiner Festnahme bezeichnete er unter anderem einen Polizisten als »Judensau«. Z. war auch dabei, als Einbecker Neonazis bei einer Führung durch die nahe KZ-Gedenkstätte Moringen das Personal provozierten. Sie posierten mit nach oben gerichteten Daumen vor der Gedenkstätte. Die für das Foto geöffneten Jacken gaben den Blick auf Hemden mit der Aufschrift »Fuck you Israel« und einem durchgestrichenen Davidstern frei. Einbeck gilt als Neonazihochburg. Z. und A. sind seit längerem in der örtlichen Szene aktiv. Die »Kameradschaft Einbeck« hat sich kürzlich weitgehend in eine Ortsgruppe der Partei »Die Rechte« umgewandelt.

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