Jetzt geht es um die Wurst
Diesen Donnerstag beginnen die Verhandlungen um einen Tarifvertrag in der Fleischindustrie
Für die Beschäftigten in der Fleischindustrie dürfte es bald mehr Geld geben. Diesen Donnerstag beginnen in der Fleischwirtschaft Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag. In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub geregelt werden. Die Gewerkschaft Nahrung Gaststätten Genuss (NGG) fordert eine Mindestvergütung von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung. Dazu gehört auch die Wurstherstellung. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll dieser auf 14 Euro erhöht werden. Für Facharbeiter wird eine Untergrenze von 17 Euro angestrebt.
Für die Gewerkschaft wäre das in dieser Branche mit ihren rund 160 000 Beschäftigten ein Fortschritt. Denn bislang gibt es weder einen Flächentarifvertrag noch eine verbindliche Untergrenze. Zwar gibt es in einigen großen Konzernen wie Westfleisch Haustarifverträge, doch der Großteil der Beschäftigten arbeitet in quasi tariffreien Zonen und ist lediglich durch den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro pro Stunde minimal geschützt.
Immerhin hat die NGG jetzt erstmals einen realistischen Ansatzpunkt für Branchenverhandlungen. Denn bis zum Ende des Jahres hat das flächendeckende System von Leiharbeit und Werkverträgen dafür gesorgt, dass es in den Kernbereichen der Schlachtung und Zerlegung kaum reguläre Beschäftigung gab. Jahrelang hat die Politik trotz gravierender Missstände und bekanntermaßen menschenunwürdigen Arbeits- und Unterbringungsbedingungen weggeschaut, vor allem weil viele Fleischbetriebe wichtige »Standortfaktoren« in einigen Regionen sind.
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Zwar geht die NGG davon aus, dass die Verhandlungen sehr schwierig werden, aber Thomas Bernhard, Referatsleiter Fleisch und Branchenkoordinator der Gewerkschaft, sieht gute Chancen für eine Vereinbarung. Zumal auch alle wichtigen Unternehmerverbände mit am Tisch sitzen. Mit denen sei man sich auch einig, dass ein Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, so Bernhard gegenüber »nd«.
Das heißt, die Lohnuntergrenzen gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist. Auch die Unternehmen hätten ein Interesse daran, dass der »Schmutzkonkurrenz« auf dem Fleischmarkt durch Anbieter, die mit Dumpinglöhnen operieren und sich dem Handel auf dieser Basis mit Billigstpreisen andienen, ein Riegel vorgeschoben wird. Über die Höhe der Mindestlöhne werde es aber harte, zähe Verhandlungen geben.
Allerdings käme die Allgemeinverbindlichkeit eines Mindestlohntarifvertrags auch nach einer Einigung nicht von alleine. Bundesregierung und Bundestag müssen dazu die Aufnahme der Vereinbarung in das Arbeitnehmerentsendegesetz beschließen. Das dürfte jedoch kein größeres Problem sein und könnte noch vor den Wahlen geschehen, gibt sich Bernhard zuversichtlich.
Zwar gibt es in der Branche noch weitere Baustellen, etwa die Höhe der Kosten für die Unterkünfte betreffend. Doch die NGG sieht sich auf einem guten Weg. »Das Arbeitsschutzkontrollgesetz zeigt seine Wirkung. Erstmals wird über mehrere Tarifverträge verhandelt. Wenn es gelingt, dieses Paket zu schnüren, haben Billigheimer keine Chance mehr. Dann gibt es gleiche Spielregeln für alle und eine ganze Branche kann neu geordnet werden«, erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddie Adjan im Vorfeld der Verhandlungen.
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