Kleingärten auf Zeit

Grüne wollen Verpachtung der Parzellen auf 20 bis 25 Jahre beschränken

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

»Ich bin selbst fröhliche Nutzerin eines Kleingartens«, verriet Silke Gebel. Die Fraktionschefin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus freut sich schon, dass nach der Frostperiode in ihrer Gartenanlage bald wieder das Wasser angestellt wird. Dann kann sie auf ihrer Parzelle sitzen und die Zeitung studieren. Als sie allerdings gelesen habe, SPD und Linke entwarfen ein Kleingartensicherungsgesetz, da dachte Gebel: »Nachtigall, ich hör dir trapsen.« Hinter dem Rücken der Grünen hätten die Koalitionspartner dies gemacht und gesagt: »Der Kleingartenentwicklungsplan ist scheiße.«

Kleinere und befristete Gartenparzellen

Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) entstand im Verantwortungsbereich von Umweltsenatorin Regine Günther (Grüne). Er ist umstritten, denn bis zum Jahr 2030 stellt er 473 Parzellen zur Disposition, die lange Liste der Verkehrsprojekte noch nicht mitgerechnet. Zwölf Gartenkolonien würden komplett abgeräumt werden und fünf teilweise. Aber 80 Prozent der Berliner Kleingärten würden mit dem KEP dauerhaft gesichert werden und weitere zehn Prozent wenigstens bis 2030, argumentieren die Grünen. Darum sollte er alsbald vom Parlament beschlossen werden. Der steigende Bedarf in der wachsenden Hauptstadt soll so gut es geht befriedigt werden, indem große Parzellen aufgeteilt und eventuell nur noch befristet auf 20 bis 25 Jahre verpachtet werden, damit andere Einwohner auch mal eine bekommen. Im Durchschnitt werde eine Parzelle erst nach 30 Jahren frei, erläutert der Grünen-Abgeordnete Turgut Altuğ diese Idee. Altuğ ist in seiner Fraktion für den Naturschutz zuständig.

Die Grünen beauftragten den wissenschaftlichen Parlamentsdienst, zu untersuchen, ob so ein Kleingartensicherungsgesetz des Landes mit dem Bundeskleingartengesetz überhaupt vereinbar wäre. Das Ergebnis machte die Fraktion am Mittwoch bekannt: Es gebe keinen Spielraum für ein solches Landesgesetz. »Darüber sind wir traurig«, beteuerte Silke Gebel. Das Gutachten zeige aber andere Wege auf, Kleingartenanlagen zu sichern - vor allem über Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Diese seien für den Zweck die wirksamsten Instrumente. Bisher würden sie viel zu wenig genutzt.

Die Beratungen über ein Kleingartenflächensicherungsgesetz »sind noch nicht abgeschlossen«, reagierte Linksfraktionschef Carsten Schatz. Die Linke habe ein eigenes Gutachten zur Regelungskompetenz des Landes in Auftrag gegeben. »Da der KEP es bislang nicht vermocht hat, Kleingartenflächen dauerhaft zu sichern, bleibt für uns eine gesetzliche Regelung das Ziel«, sagte Schatz. Seine Fraktionskollegin Marion Platta nannte den Kleingartenentwicklungsplan einen »Kleingartenabwicklungsplan«. In dem Gesetz könnte festgeschrieben werden, dass Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden, wenn irgendwo Gärten dem Bau einer Straße oder einer Schule im Weg stehen.

Mehr städtisches Grün?

Die Grünen haben jetzt einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Darin enthalten ist die Forderung nach einer Ersatzflächenkonzeption - die nicht auf Kosten von anderen Grünflächen gehen soll. Außerdem soll durchgerechnet werden, was es Berlin kosten würde, die Grundstücke von Gartenanlagen zu kaufen, die sich auf privatem Land befinden. Da ist Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) gefragt. Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) soll überlegen, wo sich Wohnungen bauen lassen, ohne Kleingärten zu opfern.

Es stelle sich immer mehr heraus, dass es nicht möglich sei, alle Kleingärten mit einem Gesetz zu sichern, urteilte der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt. Deshalb dürfe die SPD mit dieser Idee jetzt nicht weiter die Verabschiedung des Kleingartenentwicklungsplans blockieren, der immerhin ein Fortschritt wäre. Ihn gar nicht mehr zu verabschieden und nach der Wahl im September damit von vorne anfangen zu müssen, wäre ein großer Rückschlag, meinte Schmidt.

»Unser Stadtgrün darf nicht zum Spielball im rot-rot-grünen Dauerzoff werden«, verlangte für die CDU der Abgeordnete Stefan Evers.

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