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Im Visier von EU-Polizisten: Gurtmuffel - und Flüchtlinge
Frontex steht wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in der Kritik. Eine Anklage vor dem Menschengerichtshof muss die Grenztruppe aber nicht fürchten
In einer globalisierten und sich schnell verändernden Welt »beginnt die Sicherheit der Europäischen Union im Ausland«. So trage man zum Aufbau stabiler und friedlicher Gesellschaften bei. Sprüche wie dieser sind in EU-Materialien oft sogar fett gedruckt. Als ewige Merksätze quasi. Seit 2003, als das Schlagwort von der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufkam, hat die Union 36 Auslandseinsätze in mehreren Ländern Europas, Afrikas und Asiens durchgeführt. Derzeit laufen 17 zivile wie militärische Operationen.
Ein Konflikthort in Europa ist seit Jahren die Ukraine. Nicht nur im Osten, wo Separatisten mit russischer Unterstützung Stellungen gegen Kiew ausgebaut haben. Gestorben wird auch im restlichen Land.
Einer der Gründe ist höchst banal: Autolenker weigern sich, den Sicherheitsgurt anzulegen. Bei einer Befragung gaben nur 39 Prozent an, sich bei jeder Fahrt anzuschnallen. Noch gesetzesvergessener handeln Rücksitz-Gurtmuffel. Nur gut ein Viertel nutzt den lebensrettenden Gurt. Dagegen muss etwas getan werden, dachten sich die im Lande tätigen EU-Polizeiberater und starteten mit den örtlich Zuständigen Mitte März in fünf größeren Städten eine Initiative für mehr Verkehrssicherheit.
Klingt vernünftig. Allerdings wurde die EUAM-Beratungsmission 2014 vor allem eingerichtet, um die ukrainischen Sicherheitsbehörden mit einem Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit vertraut zu machen. Die richtige Idee dahinter: Nur so könne man dauerhaft das Vertrauen der Bevölkerung in die Kraft demokratischer Institutionen wie die Polizei erlangen. Fragt sich: Wie kompetent ist die EU dabei als Instrukteur?
Seit 2004 leistet sich die Europäische Union eine Behörde namens Frontex. Sie ist ohne Parlamentsbeschluss installiert und erst nachträglich im Rahmen des Vertrags von Lissabon legitimiert worden, um die Grenzen der EU zu sichern. Dafür erhielt sie immer wieder moderne technische Ausrüstungen sowie beständige personelle Verstärkung.
Doch es gibt berechtigte Zweifel an der Gesetzestreue einzelner Beamter und an der rechtstreuen Arbeit von Frontex generell. Ein zentraler Punkt sind die sogenannten Pushbacks in der Ägäis. So bezeichnet man das illegale Zurückdrängen von Schutzsuchenden. Zumindest sechs Fälle wurden von Medien benannt, bei denen Frontex-Einheiten bei solchen Verbrechen zumindest in der Nähe waren. Doch hielten es die Beamten offenbar nicht einmal für angezeigt, diese Menschenrechtsverstöße zu melden.
Das passt zu Berichten, laut denen Frontex-Boote in der Ägäis kaum noch Flüchtlinge retten. Wohl aber beteiligt man sich an der Früherkennung möglicher illegaler Anlandungen, um sie der griechischen Küstenwache zu melden. Wie die dann mit den Schutzsuchenden verfährt, interessiert Frontex nicht. Als ob das nicht schon genug Zweifel an der Arbeit der EU-Behörde nähren würde, gibt es nun auch noch Berichte über einen möglichen Betrugsfall und über ernste Probleme in der internen Verwaltung der Organisation. Günstlingswirtschaft ist der Behörde, die auch wegen eines geheimen Lobbytreffens in Kritik steht, offenbar nicht fremd.
An all dem sei nichts Wahres dran, sagt die Führung von Frontex. Ob das stimmt, soll nun eine spezielle Gruppe im EU-Parlament untersuchen. Vor allem gilt es zu klären, ob die schwerwiegenden Vorwürfe über angebliche systematische Menschenrechtsverletzungen der Wahrheit entsprechen.
Solche Recherchen betrachtet Fabrice Leggeri gelassen. Als Exekutivdirektor stehen er und seine drei Stellvertretenden über der Autorität des EU-Parlaments. Leggeri ist laut aktueller Verordnungslage »in der Wahrnehmung seiner Aufgaben völlig unabhängig«. Keine Regierung kann ihm Weisungen erteilen. Auch seine Agentur ist in operativen und technischen Fragen unabhängig. Ebenso rechtlich, administrativ und finanziell.
Eine Anklage vor dem Menschengerichtshof muss die Truppe ohnehin nicht fürchten. Denn obwohl verschiedene EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Menschenrechtskonvention bereits ratifizierten, hat die Europäische Union selbst dieses Dokument bisher nicht unterzeichnet.
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