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Mundtot gemacht

Frauen, die öffentlich über sexualisierte Gewalt sprechen, werden oft schnell wieder zum Schweigen gebracht

MeToo hat ein Bewusstsein dafür geschaffen, wie systematisch mehr oder weniger mächtige Männer ihre Positionen missbrauchen und wie alltäglich sexualisierte Gewalt für Frauen ist. Sollte man meinen. Leider beobachtet man im Kontext von Vorwürfen sexualisierter Gewalt oft das Gegenteil: dass Frauen, die offen über ihre Erfahrungen sprechen, dafür bestraft werden, ja möglichst wieder zum Schweigen gebracht werden.

Das zeigte jüngst der Fall der Podcasterin und Journalistin Ines Anioli. Sie beschuldigt einen Ex-Freund der sexualisierten Gewalt. Ihre Vorwürfe sind nicht neu: Bereits im April 2019 sprach Anioli in ihrem Podcast von einer toxischen Beziehung, ohne jedoch einen Namen zu nennen. Im Oktober 2020 veröffentlichte sie auf Instagram einen Post, in dem es ebenfalls um die Gewalt geht, die sie während dieser Beziehung erlebt habe. Diese Woche erregten die Vorwürfe die Twitter-Gemüter.

Denn wann immer Vorwürfe sexualisierter Gewalt laut werden, lassen die Forderungen nach der Unschuldsvermutung nicht lange auf sich warten. Dann heißt es, dass ausschließlich Gerichte zu entscheiden hätten, ob ein Übergriff stattgefunden hat und welche Konsequenzen das für den Täter haben muss. Die Anwältin Christina Clemm schreibt dazu auf Twitter: »Klar ist die #Unschuldsvermutung ein sehr wichtiges Prinzip im Rechtsstaat. Wichtig ist auf der anderen Seite auch, dass Betroffene über #sexualisierteGewalt sprechen können und nicht mundtot gemacht werden. Ein vermeintlicher Widerspruch, der durchaus aushaltbar ist. #MeToo«.

Tatsache ist, dass sexualisierte Gewalt nicht dort anfängt, wo sie von Richter*innen erkannt, benannt und bestraft wird. Laut dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland erleben lediglich 8,4 Prozent der Frauen, die Anzeige erstattet haben, die Verurteilung des Täters. Und nur fünf bis 15 Prozent der Vergewaltigungen werden überhaupt angezeigt. Die meisten Übergriffe werden von der Außenwelt also nicht einmal richtig wahrgenommen. Für die Betroffenen sind sie dennoch real.

Ihren Schilderungen hingegen wird in den meisten Fällen Lüge und böse Absichten unterstellt. »Als Frau öffentlich über sexuellen Missbrauch zu sprechen, bringt dir in der Regel nichts außer Beleidigung, Drohungen und schlechte ‚Witze‘ und trotzdem denken Männer, dass das ein ausgeklügelter Karriere-Move ist«, schreibt eine Userin auf Twitter, die sich Üni nennt. Fakt ist: Lediglich drei Prozent der angezeigten Vergewaltigungen stellen sich als Falschmeldungen heraus. Die eigentlichen Opfer werden zu Täter*innen erklärt – und so zum Schweigen gebracht.

»Bei jedem ‚UNSCHULDSVERMUTUNG‘-Gebrülle, wenn es um Fälle sexualisierter Gewalt geht, lesen übrigens Opfer mit, die dadurch lernen, dass man ihnen nicht glauben wird. Wir haben echt null von #MeToo gelernt«, twitterte die Autorin Giulia Becker und fragte weiter: »Was ist das denn für eine ReChTsStaAtLiChKeiT, die ihr hier so lobpreist, bei der kaum ein Fall vor Gericht landet? Bei der Frauen Angst haben müssen, auszusagen, anzuzeigen, überhaupt schon ein Wort öffentlich zu sagen? Es hat System und wir sagen es seit Jahren«.

Nd-Kolumnistin Sibel Schick erklärt in einem Tweet, warum sich die Forderungen nach Konsequenzen für einen potentiellen Täter und die Unschuldsvermutung nicht ausschließen: ‚Konsequenzen‘ heiße nicht, dass eine Person ohne Verfahren zu Guillotine gebracht werden soll, sondern bedeute: »Nehmt die Schilderungen ernst und geht ihnen schnellstmöglich nach. #MeToo«.

Der Text wurde aus presserechtlichen Gründen bearbeitet.

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