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Vereint gegen Union Busting
Betriebsräte, Gewerkschaften und Linke wollen Arbeitnehmerrechte stärken
Digitalisierung, Homeoffice oder Weiterbildung: Der jüngst vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für das Betriebsrätemodernisierungsgesetz enthält zahlreiche neue Regelungen. Nicht enthalten sind jedoch höhere Strafen für Unternehmen, die gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. Dabei sind gerade die nötig, wie aktuelle Fälle aus Berlin und Brandenburg zeigen.
Am Mittwoch trafen sich über 60 Betriebsrät*innen und Gewerkschafter*innen aus verschiedenen Branchen und mehreren Bundesländern auf Einladung der Linke-Bundestagsfraktion zu einer Videokonferenz, um unter anderen darüber zu beraten. Mit dabei: Der Berliner Betriebsrat des Buchhändlers Thalia. »Thalia zeigt eine der härtesten Vorgehensweisen, die ich bisher mitbekommen habe«, stellte Franziska Foullong, Gewerkschaftssekretärin im Bereich Handel bei Verdi Berlin-Brandenburg, bei der Veranstaltung fest. Wie in vielen Unternehmen gilt auch hier: Informationen würden oft zu spät oder gar nicht an den Betriebsrat weitergegeben, häufig entscheidet dann der längere Atem. »Die Arbeitgeber haben das Geld, den Nerv und die Zeit für Gerichtsverfahren«, berichtete etwa ein Betriebsratsmitglied des Handelskonzerns Footlocker.
Doch zurück zu Thalia. Der Konzern mit seiner bundesweiten Filialstruktur und etlichen Tochterunternehmen hatte kurz nach dem Jahreswechsel überraschend angekündigt, seine Berliner GmbH umzubauen - oder besser: zu zerschlagen. Das Unternehmen hat einen Betriebsrat und ist seit Jahr und Tag tarifgebunden. Mit dem neuen Modell wurden zwölf Filialen an eine Thalia-Tochter verkauft, die 13. blieb allein in Spandau. Das »alte« Unternehmen Thalia blieb als leere Hülle zurück (»nd« berichtete).
Thalia hat den Plan im Geheimen ausgetüftelt und den Betriebsrat im letzten Moment vor vollendete Tatsachen gestellt. Der langjährige Vorsitzende des neunköpfigen Betriebsrats wurde nach Spandau ins Exil geschickt, die anderen Mitglieder arbeiten in der neuen Firma. Klagen gegen die neue Struktur scheiterten vor dem Arbeitsgericht. Das Gremium hätte rechtzeitig informiert werden müssen, damit ein Interessenausgleich geschlossen werden kann. Damit sollen Nachteile für die Beschäftigten abgemildert werden. Aber: Der Interessenausgleich, den das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, ist nicht erzwingbar. Das Gericht habe zwar schwere Gesetzesverstöße festgestellt, sagte Rechtsanwältin Sirkka Schrader, die den Thalia-Betriebsrat vertritt, aber da war nichts mehr zu machen. Wenn der Unternehmensumbau erst vollzogen ist, kann die Uhr nicht zurückgedreht werden.
Der Betriebsratsvorsitzende Thomas Sielemann klagte zwar erfolgreich gegen seine Zuordnung zur Spandauer Filiale und wurde der alten GmbH wieder zugeordnet. Da diese aber keine Filialen mehr hat, bekam er in der Folge eine betriebsbedingte Kündigung, »zusammen mit zwei schwerbehinderten Kolleg*innen, die nicht gekündigt werden können«, wie er erzählt. Auch er kann als Betriebsrat nicht einfach gekündigt werden. Die Kündigungsschutzklagen laufen noch.
Das Beispiel Thalia ist letztlich nur eines von vielen. Die Behinderung von Betriebsratsarbeit ist Alltag. So soll in einem Lagerhaus des Edeka-Konzerns in Brandenburg mehreren Beschäftigten das Weihnachtsgeld gekürzt worden sein, weil sie krank waren. Im Unternehmen gilt der Tarifvertrag des Großhandels. Die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen, gehört zu den Aufgaben des Betriebsrats, und das Weihnachtsgeld ist ein tariflich festgelegter Teil des Entgelts, darf also nicht einfach gekürzt werden. Ein Beschäftigter wandte sich an seine Gewerkschaft, erzählt Verdi-Sekretärin Foullong: »Wir haben eine Geltendmachung geschrieben, also den ausstehenden Betrag einfordert, aber ohne Reaktion vom Arbeitgeber.« Edeka zahlte erst, nachdem der Beschäftigte vor Gericht zog und gewann.
Ein weiteres Beispiel: H&M. Der Bekleidungskonzern schluckt zum 1. Mai bundesweit 19 Filialen seiner Tochter Fabric und entledigt sich damit des Fabric-Gesamtbetriebsrates. Eine Filiale in Berlin wird geschlossen. Sie ist eine von nur sechs, die einen Betriebsrat haben. Auch hier wurden die Betriebsrät*innen der Betriebsrat nicht oder zu spät über die Pläne informiert.
Oft setzen Unternehmensleitungen Maßnahmen einfach durch, weil sie nichts zu befürchten haben. In einem waren sich die Teilnehmer*innen der Konferenz dann auch einig: Es fehlten Sanktionen, und zwar solche, »die dem Arbeitgeber wirklich weh tun«, wie Franziska Foullong sagte. Bis das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, will die Linke Nachbesserungen sehen, etwa die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, wie es sie bei Wirtschafts- oder Umweltkriminalität bereits gibt, und vor allem: höhere Strafen.
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