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Rummelsburger Aquarium in juristischer Bedrängnis
Eilrechtsantrag gegen Bebauungsplan Ostkreuz eingereicht
»Es besteht guter Grund zur Annahme, dass wir das Eilrechtsverfahren gewinnen«, sagt Rechtsanwalt Karsten Sommer gut gelaunt zu »nd«. Diese Woche hat er den 16-seitigen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Auftrag der Naturfreunde Berlin eingereicht. Damit soll der Vollzug des Bebauungsplans Ostkreuz ausgesetzt werden, bis über das seit Sommer 2020 laufende Normenkontrollverfahren entschieden ist.
Konkret geht es um das geplante Schauaquarium Coral World, für das bisher noch kein Bauantrag eingereicht worden ist. Doch bald könnte das der Fall sein. Durch das Schnellverfahren ist es für das Gericht geboten, über den Eilantrag zu entscheiden, bevor durch den zuständigen Bezirk Lichtenberg eine Baugenehmigung erteilt wird. Auf die restlichen, bereits erteilten Genehmigungen hat das Verfahren keinen Einfluss.
»Mit der Klage gegen den Bebauungsplan Ostkreuz nehmen wir als Initiative Bucht für Alle die letzte Möglichkeit wahr, den Bebauungsplan noch zu stoppen und eine Bucht für alle zu erhalten«, teilt die Initiative dazu mit.
Die Angriffspunkte des erfahrenen und von Verwaltungen gefürchteten Juristen Sommer konzentrieren sich auch auf das umstrittene Aquarium (»nd« berichtete). Es liege ein sogenannter Etikettenschwindel vor, weil »der Bebauungsplan eine öffentliche Parkfläche festsetzt, während das Land Berlin zuvor einen Vertrag mit dem Investor geschlossen hatte, in dem ihm eine Überbauung eines großen Teils der als öffentliche Parkanlage ausgewiesenen Fläche mit einer Biergartenterrasse und einem Wassergarten« zugestanden wird, heißt es in dem »nd« vorliegenden Eilantrag.
Außerdem soll die Fläche umzäunt und bei Einbruch der Dunkelheit geschlossen werden dürfen. In Abstimmung mit dem Land Berlin darf der Investor »verschiedene Installationen, die das Thema ›Wasser‹ anschaulich visualisieren und erläutern«, aufstellen. Teile der Grünanlage »dürfen in die Cafénutzung mit einbezogen werden«, gestattet der »nd« vorliegende Vertrag.
In der Klageerwiderung zum bereits seit 2020 laufenden Verfahren hatte der Bezirk geltend gemacht, dass der privatrechtliche Vertrag irrelevant für den Bebauungsplan sei. Dem widerspricht Sommer vehement. Auch die Behauptung des Bezirks, dass die Terrasse nur 13,5 Prozent der Fläche der Grünanlage einnehme, lässt er nicht gelten. »Würde man nur die Terrasse samt Wasserbecken als abweichende Nutzung ansetzen, hätte diese mithin einen Anteil von rund 22,5 Prozent an der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Parkanlage. Dabei ist allerdings noch nicht die gesamte eingezäunte Fläche berücksichtigt und auch noch nicht die gesamte vollversiegelte Fläche«, ist es im Eilantrag formuliert. Nach bisheriger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts sind höchstens vier Prozent der Grünfläche als bauliche Anlagen untergeordneter Bedeutung noch zulässig.
Dass auch eine Klimaverträglichkeitsprüfung »kaum stattgefunden hat«, sagte Anwalt Sommer dem »nd« im Januar zum zweiten Angriffspunkt in der Klage. Denn diese sei vorgeschrieben. »Es ist die letzte Freifläche an der Bucht, die eine Kaltluftschneise in Richtung der klimatisch hochproblematischen dichten Bebauung in Friedrichshain darstellt«, so Sommer. In der Begründung des 2019 trotz starken zivilgesellschaftlichen Protests beschlossenen Bebauungsplans würden »Auswirkungen auf die angrenzenden Quartiere aber ohne jede schlüssige, nachvollziehbare Ableitung negiert«, heißt es im Eilantrag.
Die Kosten für die Klage übernehmen mehr als 740 Spender. Über 17.000 Euro sind hierfür bereits zusammen gekommen. »Das erfolgreiche Crowdfunding zeigt einmal mehr, dass sich noch immer viele Menschen aktiv gegen den Ausverkauf der Stadt in Lichtenberg stellen«, so die Initiative Bucht für Alle. »Die berlinweite Volksinitiative mit 35.000 Unterschriften und die vielen Demonstrationen sollen nicht umsonst gewesen sein, auch wenn sich die regierenden Parteien im Abgeordnetenhaus und Senat noch immer an den uralten Plänen einer bebauten und verkauften Rummelsburger Bucht festhalten«, heißt es weiter.
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