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- Religion und Staat
Der große Magen der Kirche
Im Bundestag wird über einen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken beraten, der vorsieht, dass die Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden sollen. Der Preis dafür ist allerdings hoch.
Wussten Sie, liebe Leserin, lieber Leser, dass die Kirchen - die evangelische und die katholische - bis heute Rechtsansprüche geltend machen, die aus dem 19. Jahrhundert stammen?
Wussten Sie, dass die deutschen Bundesländer (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) diese Rechtsansprüche bis heute mit jährlich steigenden Beträgen, den Staatsleistungen, bedienen?
Johann-Albrecht Haupt ist Mitglied in den Beiräten der Humanistischen Union und des Instituts für Weltanschauungsrecht. Foto: privat
Wussten Sie, dass die Zahlungen von 25 Millionen Euro im Jahr 1949 auf 581 Millionen Euro im Jahre 2021 gestiegen sind, während in dieser Zeit der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung von 96 auf 51 Prozent gesunken ist?
Wussten Sie, dass die Staatsleistungen nach eigenen Angaben der Kirchen nur etwa zwei bis drei Prozent ihrer laufenden Einnahmen von mindestens 20 Milliarden jährlich ausmachen, davon Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 12,7 Milliarden Euro?
Wussten Sie, dass seit 1949 Staatsleistungen in Höhe von rund 19 Milliarden Euro an die beiden Kirchen geflossen sind?
Wussten Sie, dass das Geld für die Staatsleistungen nicht allein von den Kirchenmitgliedern stammt, sondern aus den Steuern alle Bürgerinnen und Bürger?
Wussten Sie, dass die Staatsleistungen unabhängig erfolgen von den öffentlichen Zahlungen für kirchliche Krankenhäuser, Pflegeheime, Beratungsstellen, für kirchliche Schulen, für den Religionsunterricht, für die theologischen Fakultäten, die Militärseelsorge? Dass nur der laufende Bedarf für Kindertagesstätten in nennenswertem Umfang (ca. 10 Prozent) von den kirchlichen Trägern selbst kommt?
Wussten Sie, dass die Staatsleistungen den Kirchen ohne Zweckbindung zur Verfügung stehen, ohne dass Verwendungsnachweise gefordert werden und ohne öffentliche Rechnungsprüfung?
Wussten Sie, dass die Verfassung seit 1919 den rechtlich bindenden Auftrag an Bund und Länder enthält, die Staatsleistungen »abzulösen«, das heißt zu beenden, gegebenenfalls gegen Entschädigung?
Wussten Sie, dass die Regierungen und Parlamente von Bund und Ländern sich seit 1919 weigern, diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen?
Wussten Sie, dass die Länder trotz des eindeutigen Wortlauts des Ablösungsauftrags Verträge mit den evangelischen Landeskirchen und der katholischen Kirche geschlossen haben, in denen die Staatsleistungen nicht etwa abgelöst, sondern bekräftigt, der Höhe nach festgelegt und mit jährlichen Steigerungsraten versehen wurden?
Wussten Sie, dass es extreme Unterschiede bei den Zahlungen der Bundesländer gibt, gemessen etwa an der Einwohnerzahl: Während etwa im Saarland 73 Cent je Einwohner gezahlt werden und in Nordrhein-Westfalen 1,32 Euro, sind es in Thüringen 12,89 Euro, in Rheinland-Pfalz 15,90 und in Sachsen-Anhalt 16,90 Euro. Wussten Sie, dass für diese Unterschiede bisher niemand eine Erklärung geliefert hat?
Wussten Sie, dass Bund und Länder sich bisher jahrelang gegenseitig die Verantwortung dafür zugeschoben haben, dass noch immer keine Regelung der Ablösungsfrage gefunden wurde?
Wussten Sie, dass eine Initiative der Linksfraktion aus dem Jahre 2012 von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde, ohne dass diese selbst aktiv wurden?
Wussten Sie, dass jetzt ein Gesetzentwurf von FDP, Grüne und Linke aus dem Jahr 2020 im Bundestag beraten wird, welcher vorsieht, dass den Kirchen das 18,6-Fache der Zahlungen des Jahres 2020 als einmalige Ablösungsentschädigung gezahlt werden soll (das wären 10,6 Milliarden Euro) und darüber hinaus die Staatsleistungen auch noch bis zu 20 Jahre weiter zu zahlen sind (das wären weitere 14 Milliarden Euro)?
Wussten Sie, dass die Urheber des Gesetzentwurfs zu der öffentlichen Anhörung ausschließlich kirchennahe Sachverständige geladen haben?
Wussten Sie, dass sich die Große Koalition nicht abschließend zu dem Entwurf geäußert hat? Und zu guter Letzt: Wussten Sie, dass die beiden Kirchen an dem Gesetzentwurf kritisieren, dass er hinter ihren Erwartungen zurückbleibt, namentlich was den Vervielfältigungsfaktor von 18,6 angeht?
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