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Autoritäre Ersatzhandlung
Jakob Hayner hält die »Bundesnotbremse« für falsch
Geht es nach der Bundesregierung, soll der Dauerlockdown kommen. Sie hat Bundestag und Bundesrat den Entwurf für das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz vorgelegt, der gravierende Grundrechtseinschränkungen ab einer Inzidenz von 100 positiven Coronatests pro 100.000 Einwohner und Woche vorsieht. Es sind drei Dinge, die an dem verharmlosend »Bundesnotbremse« genannten Entwurf problematisch sind.
Erstens ist der Inzidenzwert keine belastbare Größe, er ist allein schon abhängig von der Testaktivität. Die Tests geben zudem nicht verlässlich Auskunft über Erkrankungen, andere Kennzahlen werden außen vor gelassen. Auch Fortschritte bei der Immunisierung etwa durch Impfungen bleiben unberücksichtigt.
Zweitens sind die Grundrechtseinschränkungen so weitgehend, dass sie nicht anders als verfassungswidrig zu nennen sind. Derartige Ausgangssperren und Kontaktverbote sind keineswegs mehr »verhältnismäßig«, sondern nichts weiter als autoritäre Ersatzhandlungen einer Regierung, die nicht willens ist, eine Gesundheits- und Pflegekrise mit gesundheitspolitischen Mitteln zu lösen.
Drittens kommt der Gesetzentwurf einer Entmachtung demokratischer Institutionen gleich. Die Bundesländer haben entsprechende Rechtsverordnungen. Der Föderalismus ist auch eine Lehre aus der nazifaschistischen Übernahme des Zentralstaats. Außerdem sollten Rohdaten wie Inzidenzen den Parlamenten keine Entscheidungen diktieren, sondern von denen in eine offene Diskussion einbezogen werden.
Die »Bundesnotbremse« ist ein Angriff auf die Grundrechte und die rechtsstaatlichen Institutionen. Ein Gemeinwesen, das so bremst, geht krachen.
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