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Willkür Tür und Tor geöffnet
Jana Frielinghaus begrüßt die geplante Klage gegen Ausgangssperren
Seit Tagen gibt es Demonstrationen. Dieses Mal gehen nicht jene auf die Straße, die ohnehin alle staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für Teile eines perfiden Masterplans halten. Nein, es sind jene, die für den harten und erhofft kurzzeitigen Lockdown in allen gesellschaftlichen Bereichen eintreten, die nun aber gegen die »Bundes-Notbremse« und vor allem gegen die Ausgangssperre nach 22 Uhr protestieren.
Tatsächlich verschärfen die vorgesehenen Einschränkungen, die allerdings erst beim hohen Inzidenzwert 100 gelten sollen, das eklatante Ungleichgewicht zwischen Restriktionen im Privatleben und fast unregulierter Arbeitswelt. Der Wirtschaft werden auch mit dem neuen Bundesgesetz kaum Regeln auferlegt. Ihre Einhaltung wird nicht kontrolliert, Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen. Dagegen soll dem Bürger nun auch noch der spätabendliche Aufenthalt an der frischen Luft nach langem Arbeitstag etwa im Schlachthof oder in der Montagehalle verboten werden. Das ist nicht nur wegen der unfairen Lastenverteilung zwischen Wirtschaft und Bürgern eine Grundrechtsverletzung, sondern es gibt auch keine medizinische Notwendigkeit. Der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist deshalb zu danken, dass sie Verfassungsklage gegen die Regelung erheben will.
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