Corona-Regeln kaum noch nachvollziehbar

Gesundheitsausschuss stimmt für neue Änderung der Maßnahmen

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

Bezogen auf die Corona-Schutzmaßnahmen weiß im Grunde kaum noch jemand, was los ist und was heute gilt oder demnächst gelten wird. Ein Spiegelbild davon bot am Montag eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses im Landtag. Der Ausschussvorsitzende Björn Lüttmann (SPD) leitete die Beratung mit dem Hinweis ein, es sei aus seiner Sicht »nicht leicht nachzuvollziehen«, woran man sich nun zu halten habe und woran nicht. Er verstehe die Sondersitzung als Hilfestellung dafür, »die neuen Regelungen zu verstehen und erklären zu können«.

Mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD, CDU und Grüne billigte der Gesundheitsausschuss die neueste Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung. Die AfD stimmte dagegen, Linke und Freie Wähler enthielten sich.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) war nichts anders übrig geblieben, als einen recht unübersichtlichen Vortrag darüber zu halten, wie das neue Bundesrecht nun auf die Rechtslage im Land Einfluss nimmt - ein Bundesrecht, das die Regelungen des Landes mal bestätigt, mal korrigiert und mal beseitigt.

Bislang traten nach den Bestimmungen des Landes Brandenburg strengere Maßnahmen in Kraft, wenn der Inzidenzwert drei Tage lang über 100 lag. Der Bund hat nur vorgeschrieben, dass es zusätzlich Maßnahmen bei Werten von 150 und 165 geben soll und muss. Liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner binnen einer Woche drei Tage lang über 150, dann darf der Einzelhandel Kunden auch nicht mehr mit Termin bedienen. Liegt er über 165, dann schließen Kitas sowie Schulen mit Ausnahme von Förderschulen.

Der Abgeordnete Ronny Kretschmer (Linke) erkundigte sich nach der gesetzlichen Grundlage für die Kitaschließung. »Ich lese und lese und finde es nicht«, sagte er. Zunächst konnte ihm die Gesundheitsministerin auch nicht helfen und meinte, es sei im Gesetz »möglicherweise etwas verklausuliert« formuliert. »Die Interpretation des Bundesrechts müssen wir Ihnen nachreichen«, sagte Nonnemacher. Dann aber konnte ihr eine Mitarbeiterin die gesuchte Stelle nennen. Die Ministerin gab die Auskunft erleichtert weiter: »Paragraf 28b, Absatz drei, letzter Satz.«

Nonnemacher wies darauf hin, dass es im laufenden Schulbetrieb Änderungen unter der Woche nicht geben solle. Stattdessen würden die Schulen immer zum darauffolgenden Montag geöffnet oder geschlossen. Damit soll die Neuorganisation des Schulbetriebes leichter fallen. Abweichungen von diesem Grundsatz kann das Bildungsministerium anordnen.

Dort, wo der Bundesgesetzgeber keine Regelungen erlassen hat, gilt die Eindämmungsverordnung des Landes, die am Freitag vom Kabinett beschlossen wurde. Unverändert gilt die Regelung zu Versammlungen: Unterhalb eines Inzidenzwertes von 100 dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln 500 Menschen an politischen Demonstrationen teilnehmen, oberhalb dieses Wertes noch 100 Menschen, ab dem Wert 200 sind politische Kundgebungen gar nicht mehr zulässig.

Am Montag lag der Inzidenzwert im Landesdurchschnitt bei 127,6. Unter 100 lag er nur im Barnim und in Potsdam-Mittelmark, über 200 in Spree-Neiße.

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