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Bundesberatungsstelle: Mehr Diskriminierungen im Corona-Jahr 2020
Telefonische Beratung musste wegen Überlastung eingestellt werden. Derzeit nur schriftliche Beschwerden möglich
Berlin. Das Corona-Jahr 2020 ist auch für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Einschnitt gewesen. Die Anfragen und Beschwerden stiegen um 78 Prozent, wie aus dem Jahresbericht 2020 hervorgeht, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde. Jede dritte Beschwerde bezog sich auf rassistische Diskriminierung. Als Sondereffekt der Pandemie wertet der Bericht 1.904 Anfragen, in der Mehrzahl zur Maskenpflicht.
Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, bilanzierte, »es gibt einen wacheren Blick für Ungleichbehandlung«. Zugleich führe die »Verrohung« im öffentlichen Leben zu mehr Diskriminierung. Im Jahr des Anschlags von Hanau und der »Black Lives-Matter«-Bewegung habe es 2.101 Beschwerden wegen rassistischer Diskriminierung gegeben, knapp 79 Prozent mehr als im Vorjahr mit 1.176 Anfragen. Franke nannte ein Beispiel: Einem Mann mit arabischem Nachnamen sagt der Vermieter am Telefon, die Wohnung sei schon vergeben. Eine Viertelstunde später, beim Anruf mit einem deutschen Nachnamen, ist sie noch zu haben..
Die zusätzlichen Anfragen durch die Corona-Pandemie kamen überwiegend von Menschen mit einer Behinderung, etwa wenn ihnen der Zugang zu einem Geschäft verweigert worden war, weil sie keine Maske trugen. Franke machte Corona-Leugner und Maskenverweigerer mitverantwortlich für die Probleme von Menschen, die wegen einer Behinderung keine Maske tragen können. Eine große Rolle spielte auch, dass wichtige Informationen zu Corona nicht barrierefrei waren. Mit 41 Prozent kam 2020 der größte Teil der Anfragen von Menschen mit einer Behinderung.
Wegen Überlastung der Antidiskriminierungsstelle musste die telefonische Beratung vorübergehend eingestellt werden. Ab Juli soll sie mit mehr Personal wieder funktionieren. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding, nannte es »katastrophal«, dass mitten in der Krise eine Beratungsstelle des Bundes nicht mehr erreichbar sei. Normalerweise wird bei der Antidiskriminierungsstelle auch in Fremdsprachen beraten, derzeit sind nur schriftliche Beschwerden möglich.
Insgesamt bearbeitete die Stelle im vergangenen Jahr 6.383 Fälle; 2019 waren es 3.580 Anfragen. Ohne den Corona-Effekt wären die Anfragen im Vergleich zu 2019 um 25 Prozent gestiegen. Das Corona-Jahr sei ein Einschnitt gewesen, sagte Franke. Zu Beginn der Pandemie hätten sich vermehrt asiatisch wahrgenommene Menschen an die Stelle gewendet, weil sie zu Sündenböcken für das Virus gemacht worden seien.
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Die Antisdiskriminierungsstelle berät Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexuellen Identität, einer Behinderung oder ihres Alters Benachteiligungen im Arbeitsleben, beim Mieten einer Wohnung oder bei Alltagsgeschäften erfahren. Gegen Hassnachrichten oder Drohungen im Netz kann die Stelle mit den Mitteln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nichts unternehmen.
Franke mahnte bei der Bundesregierung an, die Fristen für Beschwerden zu verlängern. Wer sich benachteiligt sieht, hat zwei Monate Zeit, dies geltend zu machen und überprüfen zu lassen, ob die Behandlung gegen das AGG verstößt. Der Kabinettsausschuss Rechtsextremismus hatte angekündigt, die Frist auf ein halbes Jahr zu verlängern. Franke sagte, das müsse noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Wer die extrem kurzen Fristen nicht einhalte, könne keine Ansprüche mehr geltend machen. epd/nd
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