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Kündigung ins Klo
Sieg in zweiter Instanz gegen Eigenbedarf von CDU-Politiker Ernst Brenning
Mit erhobenen Händen, die Finger zur Victory-Geste gespreizt, verlassen die Mieter das Landgericht Berlin an der Littenstraße in Mitte. Dutzende applaudieren. »Danke. Ohne Euch hätten wir das nicht geschafft«, sagt der Mieter in das Mikrofon. Vor drei Jahren erhielt seine Lebensgefährtin die Kündigung wegen Eigenbedarfs für die Wohnung in der Reichenberger Straße 73 in Kreuzberg. Die Anfang 20-jährige Nichte des damaligen Justiziars des CDU-Landesverbands, Ernst Brenning, brauche dringend eine eigene Wohnung, so die Begründung damals. Vor knapp einem Jahr wies das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg die Eigenbedarfskündigung zurück (»nd« berichtete). Denn so dringend war die Suche dann doch nicht. Die Vermieter zogen vor die nächste Instanz.
Dazu muss man wissen, dass dem Ehepaar Brenning um die 20 Häuser in Berlin gehören. Eigentlich gehören sie den Kindern, um irgendwann wohl mal kräftig Erbschaftssteuer für den auf rund 100 Millionen Euro Marktwert geschätzten Immobilienbesitz zu sparen. Aber die Brenning-Eltern haben ein sogenanntes Nießbrauchsrecht. Damit können sie weitgehend über die Liegenschaften bestimmen, Einnahmen und Ausgaben gehen auf ihre Kappe. »Ich will mich gegen leere Wahlkampfversprechungen und für die Rückkehr von Ehrlichkeit und Anstand in die Politik einsetzen«, zitierte die »Berliner Morgenpost« übrigens Ernst Brenning bei seiner Kandidatur für den Bundestag 2009.
Demonstriert wird an diesem Mittwoch seit 9.30 Uhr vor Gericht. »Eigenbedarfskündigung ist die finanzielle Form des Rechts des Stärkeren auf dem Wohnungsmarkt«, sagt Hanna von der Arbeitsgruppe E3K – Eigenbedarf kennt keine Kündigung. »Die einen kündigen, um Mieter*innen loszuwerden, die auf ihre Rechte bestehen. Andere kündigen, um eine leere Wohnung bestmöglich verkaufen zu können«, so Hanna weiter. »In all diesen Wohnungen wohnen Mieter*innen, die einen eigenen Bedarf an Wohnraum haben.«
Das beklagte Paar wohnt seit 1985 im Haus. Gegen sie sprachen die Brennings die Eigenbedarfskündigungen Nummer 5 und nach dem ersten Misserfolg auch Nummer 6 aus. In keinem der Fälle sei bisher ein Familienmitglied des CDU-Clans tatsächlich eingezogen, heißt es. Vor dem Prozess sind die Mieter zu angespannt, um etwas zu sagen. Schließlich geht es praktisch um ihre Existenz. Sie wissen: Sie werden keine andere Wohnung in Kreuzberg oder Umgebung finden, die sie bezahlen können.
Bei der mündlichen Verhandlung wird schnell klar, dass der Vorsitzende Richter der 66. Kammer, Ralf-Dietrich Schulz, am Urteil des Amtsgerichts nichts auszusetzen hat. »Die Sachverhalte waren immer ein bisschen unscharf und sind es nach Auffassung der Kammer geblieben«, erklärt er. Denn just im November 2018 wurde in dem Haus Reichenberger Straße 73 eine gleich geschnittene Wohnung frei wie jene, für die die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen worden ist. Sie lag nur eine Etage höher. Diese Wohnung überließ die junge Frau allerdings ihrem Stiefbruder, weil der angeblich schon viel länger eine Wohnung gesucht haben soll.
»In der Vernehmung hieß es: Es war ja überhaupt kein Problem für mich zu warten. Das ist vielleicht ein Problem für den Kündigungsgrund«, so Richter Schulz. Zumal die Frau vor dem Amtsgericht erklärt habe, »nicht so einen guten Draht« zu ihrem Stiefbruder gehabt zu haben.
Victoria Heinrigs, Rechtsanwältin der Brennings, sieht ihre Felle davonschwimmen. Die andere Wohnung sei sehr kurzfristig frei geworden. Dann versucht sie auch noch, das Protokoll der Verhandlung vor dem Amtsgericht anzuzweifeln.
Richter Schulz wird für Gerichtsverhältnisse noch einmal deutlich. »Ich sage ja nicht, dass lauter Strolche unterwegs sind. Aber es muss ein Mindestmaß an Konsistenz vorhanden sein«, erklärt er.
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Anwältin Heinrigs besteht auf einem Urteil. Es soll am 2. Juni verkündet werden, aber für die Mieter der Reichenberger Straße 73 ist klar, dass diese Eigenbedarfskündigung sie nicht mehr schrecken muss.
»Ich mache im Moment extrem viele Eigenbedarfskündigungen«, hatte Heinrigs in der Verhandlung erklärt. Statistiken darüber gibt es nicht. Im Jahr 2019 schätzte der Deutsche Mieterbund, dass jährlich bundesweit rund 80.000 Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen werden. Mit der immer größeren Differenz zwischen Bestands- und Neumieten und der zunehmenden Umwandlung in Eigentumswohnungen dürfte die Zahl weiter steigen. Die meisten Fälle kommen nie an die Öffentlichkeit.
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