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Arbeitgeber müssen Schnelltests anbieten
Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 neben der »Notbremse« auch eine Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152129.arbeitgeber-muessen-schnelltests-anbieten.html
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