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Uneingelöstes Versprechen

Konfessionelle Wohlfahrtsverbände fordern wenigstens kleine Schritte bei Pflegereform in dieser Legislatur

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 4 Min.

Noch wurde in der Bundesregierung keine Einigkeit in Sachen Altenpflege erzielt. Weder bei einer besseren Entlohnung noch bei einer Entlastung der Pflegebedürftigen von ohnehin schon hohen Eigenanteilen sind sich die Großkoalitionäre bislang einig geworden. Indessen bleiben nur noch zwei Sitzungswochen des Bundestages vor der Sommerpause und den Wahlen.

So ist es verständlich, dass sich Diakonie und Caritas noch einmal zu Wort meldeten, als größte kirchliche Anbieter im Pflegebereich. Deren Spitzen, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Chef Ulrich Lilie, drängen die Regierung auf Verbesserungen. Das Versprechen einer großen Pflegereform sei nicht eingelöst worden, erklärten beide. Bis zur Wahl am 26. September müsse es »ein deutliches Zeichen für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden geben«, auch angesichts der für alle belastenden Coronazeit.

Das sind aber nicht die einzigen Gründe, warum sich die konfessionellen Träger noch einmal zu Wort melden. Sie wollen damit wohl auch etwas gerade rücken. Denn ein geplanter Flächentarifvertrag war an der Caritas gescheitert, die Ende Februar einem Entwurf nicht zugestimmt hatte, den die Gewerkschaft Verdi mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche BVAP ausgehandelte hatte. Zur BVAP zählen etwa die AWO, die Volkssolidarität oder der Arbeiter-Samariter-Bund.

Begründet wurde die Ablehnung durch die Caritas und dann auch das verweigerte Votum der Diakonie damit, dass dieser Vertrag die Bedingungen für die Pflegekräfte eher nach unten nivelliert hätte, jedenfalls bei Betrachtung der Arbeitsverträge bei den kirchlichen Anbietern. Für ihre Entscheidung ernteten letztere heftige Kritik.

Neher räumte einen »kommunikativen Gau« ein, der seinem Verband geschadet habe. Jedoch sei es eine Illusion gewesen zu glauben, ein Flächentarifvertrag mit Mindestentlohnungen hätte die Probleme in der Altenpflege gelöst, sagte er. Dafür brauche es weit umfassendere Reformen.

Im Einzelnen fordern Caritas und Diakonie nun eine gesetzliche Verankerung von Tariflöhnen in der Altenpflege. Wenn nur noch entsprechende Einrichtungen Geld aus den Pflegekassen erhielten, sei das, so der Theologe Neher, eine Chance für die Beschäftigten, die angesichts dieser Bedingung viel durchsetzen könnten, auch über ihre Löhne hinaus, etwa in Sachen Altersvorsorge, Zulagen oder Personalbemessung. Die Regelung für die Tariflöhne müsse noch in dieser Legislaturperiode kommen.

Außerdem dürften aber die zusätzlichen Kosten nicht den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Die ursprünglich von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Obergrenze für die Eigenanteile der Pflegebedürftigen von maximal 700 Euro im Monat ist zwar nicht mehr aktuell, aber die nun vorgeschlagene zeitliche Staffelung könnte zumindest eine Zwischenlösung darstellen. Das meint auch Caritas-Chef Neher. Jedoch müsste die erste Absenkung schon nach sechs Monaten erfolgen, und nicht, wie im Modell Spahn, erst nach zwölf Monaten im Pflegeheim.

Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige jetzt monatlich Eigenanteile von 2068 Euro, mit regionalen Unterschieden. Die durchschnittliche Rente liegt hingegen bei 1270 Euro im Monat, und zwar nach 35 Versicherungsjahren. »Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen darf nicht weiter steigen, sie ist längst jenseits jeder vernünftigen Grenze«, erklärte Lilie dazu. Wenn die Einrichtungen gute Tariflöhne zahlten und hohe Personalschlüssel realisierten, würden die Eigenanteile schnell über 3000 Euro steigen.

Es dürfe aber nicht passieren, dass Pflege zum Luxusgut werde. Aber auch den klammen Kommunen, die hier häufig einspringen müssten, sei eine Erhöhung der Kosten nicht zuzumuten. Die Lasten müssten gerecht verteilt werden, unter Beteiligung der Steuer- wie der Beitragszahler. Nach einem Konzept der Diakonie gehören zu einem besseren Finanzierungsmix leichte Beitragssteigerungen, eine Erhöhung der Bemessungsgrenze sowie die Einbeziehung weiterer Einkommensarten.

Auch wenn in der verbleibenden Zeit bis zur parlamentarischen Sommerpause keine umfassende Reform mehr möglich sei, sollten auch kleinere Schritte noch unternommen und nicht weiter verschoben werden, so die beiden Präsidenten.

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In der Altenpflege arbeiten mehr als eine Million Menschen. Nur etwa die Hälfte der Pflegekräfte wird nach Tarif bezahlt. Die Beschäftigten bei Caritas und Diakonie werden nach eigenen kirchlichen Tarifen entlohnt. Diese Entgelte sind denen im öffentlichen Dienst vergleichbar und höher als bei privaten Pflegeanbietern. Kirchliche Beschäftigte haben jedoch kein Streikrecht.

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