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Bundesratsinitiative für Mietendeckel
Rot-Rot-Grün strebt gemeinsamen Vorstoß an, um Ländern Regulierungskompetenz zu verschaffen
Viele gemeinsame Projekte hat die rot-rot-grüne Koalition für diese Legislatur nicht mehr auf ihrer Agenda. Bis zur Sommerpause ist es nicht mehr lange hin. Der Wahlkampf ist in der Stadt auch bereits in vollem Gange. Dass es einen Wettbewerb unter den Parteien zum Thema Mieten geben wird, steht außer Frage. Denn in den Umfragen rangiert die Mietenthematik an erster Stelle, es ist die soziale Frage der Gegenwart. Umso mehr traf es die Mitte-links-Koalition ins Mark, als Mitte April das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel kippte, weil es dem Bundesland Berlin eine Gesetzgebungskompetenz absprach.
Im Beschluss des obersten Gerichts hieß es: »Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG).« Genau an diesem Punkt setzt nun eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin an, auf die sich die Koalitionsfraktionen von SPD, Linke und Grünen verständigt haben. Noch am Donnerstag sollte der Antrag für die Bundesratsinitiative ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. In dem Antragstext heißt es: »Der Senat wird aufgefordert, durch eine Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass im Bundesrecht eine Regelung geschaffen wird, die es Ländern und Kommunen ermöglicht, von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Miethöhe bei Mietverhältnissen über ungebundenen Wohnraum auf angespannten Wohnungsmärkten mietpreisbegrenzend abzuweichen.«
In der Tagesordnung der Sitzung des Abgeordnetenhauses sollte der Antrag als Priorität der Linksfraktion laufen. Die Mitte-links-Koalition sieht nach dem Karlsruher Urteil also umso mehr den Bund in der Pflicht, eine Öffnungsklausel für die Länder und Kommunen zu schaffen. »Mit dem Mietendeckel haben wir versucht, alle Spielräume zu nutzen, um die Mieterinnen und Mieter in Berlin vor explodierenden Mieten und Verdrängung zu schützen«, erklärten die Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion, Anne Helm und Carsten Schatz, in einer Pressemitteilung vorab zu dem Antrag. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter sei aus Sicht der Koalition klar: »Jetzt ist der Bund am Zug«, so Helm und Schatz. Und wenn dieser selbst aber nicht willens oder in der Lage sei, die Mieten bundesweit wirksam zu regulieren, dann müsste er das wenigstens den Ländern und Kommunen mit überhitzten Wohnungsmärkten ermöglichen.
Für die SPD ist wichtig, dass das Ziel, der Schutz der Mieterinnen und Mieter, weiterverfolgt wird. »Unser bisheriger Weg dafür wurde abgelehnt, aber das Ziel bleibt. Jetzt muss sich die CDU im Bund bewegen, damit Mieterinnen und Mieter in Berlin geschützt werden können«, sagte der Fraktionschef der Sozialdemokraten, Raed Saleh, der auch Co-Landesvorsitzender der SPD in Berlin ist. »Wirksame Mietenregulierung muss auf Bundes- und Landesebene möglich sein.«
Auch die Grünen verweisen auf das Ziel von Rot-Rot-Grün, die Verdrängung von Menschen durch überhöhte Mieten zu stoppen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Antje Kapek und Silke Gebel erklärten: »Wir haben der Blockade der Bundesregierung in Sachen soziale Wohnungspolitik getrotzt und mit dem Mietendeckel juristisches Neuland betreten. Wir halten die Regulierung von Mietpreisen weiter für richtig.«
Die Erfolgschancen einer Bundesratsinitiative des Senats im Bundesrat dürften angesichts der Mehrheitsverhältnisse indes gering sein, da in zehn von 16 Länderregierungen die CDU mitregiert, die den Mietendeckel zusammen mit der FDP zu Fall gebracht hat.
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