Sommer, Sonne, Polizei

Trotz aller Lockerungen dürfte es in den Parks weiter nächtliche Konflikte geben

  • Mischa Pfisterer
  • Lesedauer: 3 Min.

Die vielfach nicht mehr beachtete, offiziell aber nach wie vor geltende Maskenpflicht in 35 ausgewählten Berliner Einkaufsstraßen und auf einzelnen Plätzen ist ab Freitagnacht Geschichte. Und nicht nur dort muss fortan keine Maske mehr getragen werden. »Die Maskenpflicht im Außenbereich fällt weitestgehend weg«, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senates. Im Wesentlichen hält der Senat lediglich in geschlossenen Räumern am verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fest. »Wir haben klar entschieden zwischen Drinnen und Draußen«, so Müller.

Trotz niedriger Sieben-Tages-Inzidenzen bleibt Rot-Rot-Grün auch bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen. »Es gilt weiterhin die Regel: Zehn Menschen aus fünf Haushalten«, sagte Müller. Für die Freund*innen des unterwegs getrunkenen Biers gibt es außerdem eine nicht ganz unwichtige Nachricht: Das Ende der bisher verordneten nächtlichen Prohibition steht bevor. »Das Alkoholverkaufsverbot zwischen null und fünf Uhr wird aufgehoben«, kündigte Müller auf nd-Nachfrage an. Zugleich bleibt es jedoch bei einem Konsumverbot in Grünanlagen und auf Plätzen.

Lockerungen in Berlin und Brandenburg
  • Ab Freitag um Mitternacht entfällt in der Region Berlin-Brandenburg die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in fast allen Außenbereichen, in denen dies zuvor galt.
  • Ausgenommen sind in Berlin Demonstrationen und generell Situationen, an denen es unmöglich ist, Mindestabstand zu halten, wie Warteschlangen. Hier gilt weiter: Maske auf!
  • Das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Personennahverkehr wird in beiden Ländern ausdrücklich beibehalten.
  • Auch an den Schulen bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Die Regelung soll auch in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien bestehen bleiben. Gleiches gilt für die Coronatest-Pflicht, wobei in der ersten Woche des neuen Schuljahres drei statt der üblichen zwei wöchentlichen Tests durchgeführt werden. In Brandenburg entfällt die Maskenpflicht für Grundschulkinder, aber nicht für deren Lehrer*innen.
  • Abweichend von der Maskenpflicht im regulären Unterricht entfällt die Regelung in Berlin im Rahmen der Ferienbetreuung und des Nachhilfeangebots Sommerschule.
  • Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wieder erlaubt, ab 250 Personen gilt eine generelle Testpflicht. In geschlossenen Räumen sind Events mit bis zu 250 negativ getesteten Personen möglich, in Brandenburg mit bis zu 1000 (es gilt Maskenpflicht und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich Test-, Impf- oder Genesenennachweis).
  • In den Brandenburger Gaststätten entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie.rru

»Es mag jetzt überraschend sein, aber im Berliner Grünanlagengesetz ist das Alkoholverbot schon immer verankert«, ergänzte auf der Senatspressekonferenz Innensenator Andreas Geisel (SPD) lapidar. Natürlich dürfte Geisel dabei auch an die Bilder aus den Berliner Parks gedacht haben, die in den letzten Tagen erneut für viel Wirbel gesorgt hatten. Wobei es insbesondere junge Menschen waren, die sich bei den steigenden Temperaturen abends in den Grünanlagen getroffen hatten - und sich in der Folge mit entrüsteten Anwohner*innen und schließlich der Polizei konfrontiert sahen. Die vermeintlich Unvernünftigen in der anhaltenden pandemischen Situation waren jedenfalls wie im vergangenen Sommer schnell ausgemacht: junge Menschen.

So kam es auch um den Weinbergspark in Mitte herum wieder zu Konflikten zwischen Anwohner*innen und Parknutzer*innen. Die Initiative Weinbergspark für alle kritisiert nun, dass »das größte Problem von den Anwesenden in Jugendlichen, Alkohol- und Drogenkonsumierenden oder wohnungslosen Menschen gesehen wird, die mit ihrer bloßen Anwesenheit die Profitinteressen der Wohnungseigentümer, Hoteliers und anderer Buisness-Menschen gefährden«. Die Initiative wünscht sich einen Park, »an dem sich alle frei von Konsumzwang, Kontrollen und Angst vor Verdrängung bewegen, begegnen und aufhalten können«. Ende August plane man deshalb eine Kundgebung im Park.

Auch June Tomiak, jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion und jüngste Parlamentarierin im Berliner Abgeordnetenhaus, wehrt sich gegen das verbale Einprügeln auf Jugendliche. »Ich habe sehr viel junge Menschen getroffen, die sich in den letzten eineinhalb Jahren sehr solidarisch gezeigt haben«, sagt Tomiak zu »nd«. Und: »Natürlich haben viele jetzt auch das Bedürfnis, wieder zusammenzukommen.« Sie wie im vergangenen Sommer pauschal als »Pandemie-Treiber« zu verurteilen - »das ist wirklich daneben«.

Zwar werden legale Partys laut Senatsbeschluss nun wieder offiziell erlaubt: »Tanzlustbarkeiten« im Freien sind mit bis zu 250 negativ getesteten Personen möglich, damit könnten Clubs zumindest wieder im Freien öffnen. Doch davon haben Minderjährige herzlich wenig. Für sie bleibt es bei den Parks.

Bei der Polizei will man sich jetzt erst mal die Beschlüsse genau ansehen, sagt ein Sprecher auf nd-Nachfrage. Und fügt hinzu: »Die Berliner Polizei setzt auf die bewährte, der Bevölkerung zugewandte Taktik. Im Großen und Ganzen können wir sagen, dass die meisten Menschen sich kooperativ zeigen.« Auch jetzt, wenn die Temperaturen wieder ordentlich steigen sollen, stelle man sich aber sehr wohl auf erneute Einsätze ein.

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