Unterlassungsklage gegen Höcke abgewiesen

Die Junge Gemeinde Stadtmitte Jena war juristisch gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden vorgegangen

  • Kai Budler
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Landgericht Erfurt hat am Freitag eine Unterlassungsklage gegen den Thüringer Landes- und Landtagsfraktionsvorsitzenden der AfD, Björn Höcke, abgewiesen. Die Junge Gemeinde (JG) Stadtmitte Jena wollte mit juristischen Schritten erreichen, dass Höcke nicht mehr erklären darf, in der JG befinde sich der Geburtsort von »Landolf Ladig«. Diese Aussage hatte der AfD-Funktionär in einem Sommerinterview des MDR im August 2019 gemacht. Unter dem Pseudonym »Landolf Ladig« waren 2011 und 2012 Texte in extrem rechten Zeitschriften veröffentlicht worden, die von dem langjährigen Neonazi und mehrfach vorbestraften NPD-Politiker Thorsten Heise verantwortet werden.

Der Soziologe Andreas Kemper hatte belegt, dass »Ladig« dieselben oder sehr ähnliche Sprachfiguren und Vokabeln benutzt wie es der Thüringer AfD-Landesvorsitzende in seinen Reden tat. Die JG sprach nach dem Sommerinterview von einer »absurden Falschbehauptung«, die sich die Kirchengemeinde nicht bieten lassen wollte. Zwei Monate später klagte sie auf Unterlassung und hoffte auf neue Erkenntnisse, wer wirklich hinter dem Pseudonym »Landolf Ladig« steckt.

Die Teamleiterin Offene Arbeit der JG, Anne Neumann, erklärte: »Schon viel zu lange kommen Höcke und die AfD damit durch, in hoher Frequenz Falschbehauptungen zu streuen, deren jeweilige Überprüfung für die meisten Leute gar nicht zu leisten ist.« Der AfD-Landesvorsitzende habe eine False-Flag-Aktion (eine Aktion unter falscher Flagge) von Antifaschist*innen erfunden: »Alle, die wissen, wofür die JG steht, können sich vorstellen, wie wütend es macht, solche Lügen über sie zu hören«. Für die Prozesskosten startete die Gemeinde einen Spendenaufruf und wurde positiv überrascht: rund 8000 Euro von Spender*innen aus dem ganzen Land kamen bei der Aktion zusammen – deutlich mehr Geld, als nötig gewesen wäre.

Doch am zweiten Prozesstag wies die zuständige Kammer die Klage ab. Zur Begründung hieß es, bei Höckes Äußerung handele es sich nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung und ein Werturteil. Die Antwort im Interview sei von einem »ironischen Blick« begleitet worden. Damit habe Höcke deutlich machen wollen, dass er nicht auf die Frage antworten wollte. Auch den Vorwurf der Schmähkritik ließ der Richter nicht gelten. Vielmehr sei die Meinungsäußerung eine zulässige Aussage, die im politischen Meinungskampf getätigt werden müsse.

In einer ersten Stellungnahme sagte ein Sprecher der JG, man sei vom Urteil nicht überrascht. Es sei aber skandalös, dass das Gericht die politische Dimension des Verfahrens ausgeblendet habe. Aus Sicht der JG könnten Höckes Behauptungen zudem rechte Gewalt gegen die Einrichtung hervorrufen. Der Sprecher sagte: »Die JG hat eine lange Geschichte als Ort, der von Neonazis und anderen Rechten ins Visier genommen wird.

ass ein Faschist wie Höcke uns öffentlich denunzieren kann, ohne dass ihm eine Grenze gesetzt wird, ist fahrlässig«. Die Gemeinde kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen.
Die Verhandlung war knapp zwei Jahre nach Ausstrahlung des Interviews Anfang Juni vor dem Landgericht Erfurt eröffnet worden. Dort hatte auch Höckes Anwalt argumentiert, dass der Ausspruch seines Mandanten eine erlaubte Äußerung in der politischen Auseinandersetzung sei. Und auch der Vorsitzende Richter hatte der Jungen Gemeinde am ersten Tag mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wenig Hoffnung auf einen gerichtlichen Erfolg gemacht.

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