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  • 35-Stunden-Woche und IG Metall

Auf zu gleichen Arbeitsbedingungen

IG Metall und Arbeitgeber einigen sich nach über 30 Jahren auf Ost-West-Angleichung im Tarif

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Druck habe gewirkt, erklärt Birgit Dietze am Montagmittag. »Die Arbeitgeber haben verstanden, dass sie den Weg freimachen müssen für die Arbeitszeitangleichung Ost«, fasst Dietze, Verhandlungsführerin der Industriegewerkschaft Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen das Ergebnis der dritten Tarifrunde mit den entsprechenden Arbeitgeberverbänden für Berlin-Brandenburg und für Sachsen in Leipzig zusammen.

An dessen Ende steht seit Freitagabend die lang erwartete und aus Sicht der Gewerkschafterin längst überfällige tarifliche Vereinbarung zur Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten. »Wir haben jetzt nach einer langen und harten Auseinandersetzung einen tariflichen Rahmen geschaffen, so dass Betriebe mit freiwilligen Betriebsvereinbarungen Stufenpläne zur 35-Stunden-Woche verhandeln können«, erläutert die Verhandlungsführerin der IG Metall weiter.

Konkret heißt es, dass zunächst eine Verhandlungsverpflichtung unterzeichnet wurde, die sicherstellt, dass über die offene regionale Forderung nach einem Tariflichen Angleichungsgeld verhandelt wird. Birgit Dietze zeigt sich erleichtert über die Bereitschaft zur »Verantwortungsübernahme seitens der Arbeitgeber«.

Schon im Mai hatten Volkswagen Sachsen, SAS Autosystemtechnik in Meerane und ZF in Brandenburg an der Havel Stufenpläne zur 35-Stunden-Woche abgeschlossen. Betriebsvereinbarungen in vielen weiteren Betrieben würden folgen, so die Bezirksleiterin. Einige stünden bereits »in den Startlöchern«, um zu verhandeln. Auch die IG Metall muss den betrieblichen Lösungen jeweils zustimmen. Man werde sich »im Januar 2023 zusammensetzen, um die Lage zu evaluieren und daraus Schlüsse für die Tariflandschaft abzuleiten«, so Dietze.

Mit der tariflichen Vereinbarung wird eine Öffnungsklausel für den Mantel-Tarifvertrag geschaffen. Damit können Belegschaften innerhalb des neuen tariflichen Rahmens mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung verhandeln, die den Weg zur 35-Stunden-Woche ab 1. Januar 2022 frei macht. Dabei kann zunächst um eine Stunde abgesenkt oder aber auch der ganze Weg zur 35-Stunden-Woche festgelegt werden.

Auch die damit verbundene Kostenkompensation können die Betriebe selbst regeln. Sie muss zeitlich und der Höhe nach befristet sein. Es können ausgewählte tarifliche Bausteine, übertarifliche Leistungen, Produktivitäts- und Effizienzmaßnahmen oder übertarifliche Leistungen in Ansatz gebracht werden. »Maßgeblich ist jedoch, dass am Ende des Prozesses immer eine echte Angleichung – also eine Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich – steht«, sagt Birgit Dietze.

Es sei »ein echter Durchbruch gelungen, mit dem die jahrelange Auseinandersetzung um die Angleichung der Arbeitsbedingungen befriedet wird«, sagt auch Stefan Moschko, der Verhandlungsführer des Verbandes der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg. »Die Betriebe erhalten die Möglichkeit, im Rahmen des Flächentarifvertrages auf ihren Bedarf hin zugeschnittene Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren, die für die Arbeitgeber und die Beschäftigten Planungssicherheit bei der Arbeitszeit schaffen«, so Moschko zum Ergebnis der Tarifauseinandersetzungen. Damit werde gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Flächentarifvertrags geschaffen, schätzt der Unternehmervertreter.

Die Tarifvereinbarung tritt am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals am 31. Januar 2024, gekündigt werden.

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