- Berlin
- Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen
Mit Rat und Tat
Angehörige und Betroffene von Terroranschlägen werden vom Senat unterstützt
Manchmal ist die »Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige« gar nicht zuständig - und wird dennoch aktiv. Nach dem Terroranschlag in Wien im November 2020 meldete sich ein Betroffener aus einem anderen Bundesland bei der Berliner Behörde, weil sein Sohn in der österreichischen Hauptstadt verletzt in einem Krankenhaus lag. Der besorgte Anrufer wusste aber nicht, wo genau und was er tun könnte. »Wir haben dafür gesorgt, dass der Mann danach nach Wien fliegen konnte, um seinen Sohn zu treffen«, erzählt Friederike von Holtum, die Leiterin der Anlaufstelle.
Schnellstmöglich vermitteln, Hilfe organisieren, Kontakte zu Hilfsorganisationen und Spezialisten herstellen: Das ist die Aufgabe der Zentralen Anlaufstelle. Gegründet wurde sie vor drei Jahren nach massiven Beschwerden von Angehörigen von Opfern und Betroffenen des islamistischen Anschlags auf dem Breitscheidplatz im Dezember 2016. »Nach dem Anschlag gab es vielfältige Kritik am Verhalten der Berliner Behörden von den Angehörigen der Opfer«, sagt Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch bei einer Bilanz zur Arbeit der Anlaufstelle.
Als Konsequenz aus der Kritik wurde die seinerzeit bundesweit erste Anlaufstelle geschaffen. Heute steht die Leiterin mit vier weiteren Kolleginnen und Kollegen bereit, sollte es zu einem Anschlag kommen. Auch die Betroffenen des Breitscheidplatz-Anschlags erfuhren auf diese Weise Unterstützung. Knapp 200 von ihnen wurde geholfen. Zuletzt wurden sie im Mai dieses Jahres angefragt, was beim Gedenken an die Opfer des Anschlags anlässlich des fünften Jahrestags im Dezember berücksichtigt werden soll.
Sollte es zu einer Terrorattacke kommen, muss die Anlaufstelle schnellstmöglich reagieren. »Da geht es um Tempo, da können sie nicht Wochen warten«, sagt Friederike von Holtum. Der Senat ist insofern vorbereitet, als sich innerhalb von Stunden ein Beratungstelefon schalten lässt, an das sich Betroffene mit ihren Fragen wenden können. Zugleich müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle die Kontaktdaten aufbereiten, die ihnen von der Polizei nach einem Anschlag zur Verfügung gestellt werden. »Staatliche Stellen müssen das Informationsbedürfnis stillen«, so die Leiterin der Anlaufstelle.
Um auf derartige Situationen vorbereitet zu sein, hat der Senat mit Hilfsorganisationen entsprechende Verträge abgeschlossen, damit diese Hilfsleistungen im Fall der Fälle vorhalten. Dabei geht es um Fragen wie: Wer kommt für beschädigte Sachen auf? Welche Versicherung ist zuständig? Wo gibt es psychosoziale Unterstützung? Werde das optimal organisiert, bekämen die Betroffenen gar nicht mit, wer alles ihnen hilft, sagt Holtum.
Wobei klar ist: Für psychosoziale Einzelfallberatungen sind die Expertinnen und Experten beispielsweise der Traumaambulanz oder der Seelsorge zuständig. Die Anlaufstelle will die Betroffenen und die verschiedenen Opferberatungsorganisationen sowie medizinischen Hilfen nur zusammenbringen. »Es geht darum, neben der polizeilichen Aufklärung und der Ersten Hilfe nach einem Anschlag den Opfern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen«, sagt Justizsenator Behrendt. Die Berliner Einrichtung hat inzwischen Vorbildcharakter: Abgesehen vom Saarland haben alle anderen Bundesländer mittlerweile ähnliche Strukturen aufgebaut.
»Die Herausforderung ist, die Struktur so zu stricken, dass wir im Großschadensfall genug Kapazitäten haben«, sagt Behrendt. Allerdings muss selbst der Justizsenator einräumen, dass ein Punkt zur Wahrheit dazugehört: Sollte es hierzulande zu einer Situation wie am 11. September 2001 in New York kommen, dann gibt es keine Struktur, die das auffangen könnte.
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