EU will Geldwäsche den Kampf ansagen
Europäische Kommission stellt Parlament und Mitgliedstaaten neues Gesetzespaket vor
Vielleicht ist Deutschland in näherer Zukunft nicht mehr das Geldwäscheparadies, als das es sich heute noch darstellt. Geschätzte 100 Milliarden Euro werden hier jährlich gewaschen, insbesondere der Immobiliensektor zieht kriminelle Vermögen an. Am Dienstag aber veröffentlichte die Europäische Kommission ein neues Gesetzespaket zur Bekämpfung dieses kriminellen Zweigs. Darin sollen die Anti-Geldwäsche-Regeln erstmals als EU-Verordnung gefasst und damit unmittelbar geltendes Recht werden. Bisher hatte die EU nur Rahmenregeln erlassen, welche die Mitgliedstaaten in nationales Recht überführen sollten. Das haben aber längst nicht alle getan, weshalb das Verbrechen immer dorthin weitergezogen ist, wo die Regeln am schwächsten waren.
Außerdem enthält das Paket, wie schon in früheren Fassungen, den in Deutschland umstrittenen Vorschlag einer Bargeldobergrenze in Höhe von 10 000 Euro. In 18 von 27 Mitgliedstaaten besteht eine solche Obergrenze schon. Am niedrigsten ist sie mit 500 Euro in Griechenland, am höchsten mit 15 000 Euro in Kroatien. Deutschland gehört dagegen noch immer zu den Staaten, in denen keine Obergrenze besteht. Und ob diese nun tatsächlich beschlossen wird, hängt von den weiteren Beratungen im Europaparlament und unter den Mitgliedstaaten ab. Die Vorbehalte bei manchen von ihnen sind nach wie vor groß.
Andere begrüßen die lange fällige Initiative der EU. So sagt beispielsweise Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion der Linkspartei im Bundestag: »Eine Bargeldobergrenze ist sinnvoll. Es muss zwar möglich sein, alltägliche Einkäufe anonym zu tätigen. Es ist aber absurd, dass sich in Deutschland noch ganze Immobilien bar aus dem Koffer statt über Notaranderkonten bezahlen lassen.«
Auch Andreas Engels, Co-Geschäftsführer einer der führenden Anbieter digitaler Lösungen im Bereich Geldwäscheprävention, zeigt sich erfreut über das Gesetzespaket. Er gibt aber auch zu bedenken: »Geldwäschebekämpfung muss effektiver und effizienter werden. Das heißt: digitaler.«
Digitale Produkte, wie zum Beispiel KYC-Apps zur Identifizierung und Evaluation von Kundenbeziehungen, machten Geldwäscheprävention viel einfacher als bisher, so Engels weiter. KYC steht für Know Your Customer (»kenne deinen Kunden«), deren Identifizierung weitreichende Recherchen mit einschließt.
Bemerkenswert an der EU-Initiative ist jedoch, dass der Güterhandel nicht von den neuen Regeln umfasst sein soll. Gerade die dazugehörigen Branchen, wie der Kfz- oder Antiquitätenhandel, seien aber häufig Ziel von Geldwäschern, mahnen Kritiker. »Zudem muss im Geldwäscheparadies Deutschland mehr getan werden, damit eine europäische Behörde überhaupt sinnvoll funktionieren kann«, betont De Masi von der Linkspartei. Seiner Meinung nach bräuchte es auch europäisch verknüpfte Immobilienregister und ein Transparenzregister mit niedrigeren Schwellenwerten zur Eintragung. »Und die Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen durch die Financial Intelligence Unit sollte nicht ohne die Kriminalämter stattfinden«, fügt der linke Finanzexperte hinzu.
Die Linke kritisiert seit Jahren zudem, dass die Geldwäscheaufsicht im Finanzsektor durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) problembehaftet sei. Bei der Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor - etwa Notare, Immobilienmakler oder Wirtschaftsprüfer - bestehe außerdem ein Vollzugsdefizit. Und auch die Financial Intelligence Unit sei ihrem Auftrag bisher nicht gerecht geworden.
Auch wird vonseiten der Linken schon lange ein Unternehmensstrafrecht gegen kriminelle Konzerne sowie mehr Personal bei den Strafverfolgungsbehörden gefordert.
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