- Brandenburg
- Afrikanische Schweinepest
Die Maus findet immer ihr Loch
Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest erweist sich als äußerst schwierig
Die längst nach Brandenburg eingedrungene Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich trotz verzweifelter Eindämmungsmaßnahmen weiter aus und hat inzwischen auch Hausschweinbestände erfasst. Es ist offenbar nur eine Frage der Zeit, wann sie Bundesländer im Westen Deutschlands erreicht.
Wie am Mittwoch bei einer Sitzung des Agrarausschusses im Landtag mitgeteilt wurde, soll nun entlang des Grenzflusses Oder ein doppelter Zaun entstehen und Lücken an den Autobahnzäunen sollen geschlossen werden. Doch beklagte Agrarminister Axel Vogel (Grüne), dass im Bundeslandwirtschaftsministerium die Schweinepest noch immer als sächsisches oder brandenburgisches, nicht aber als nationales Problem angesehen werde. Leider sei der Bund zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bereit, sich angemessen bei der Bekämpfung der Tierseuche zu engagieren. Vogel informierte die Abgeordneten darüber, dass es inzwischen schwierig sei, Zäune zu kaufen, denn diese würden derzeit in Europa »an allen Ecken und Enden gebaut«. Zäune seien außerdem kein sicherer Schutz, weil vielfach Tore aus den Zäunen gestohlen werden oder Spaziergänger vergessen, sie richtig zu schließen, so dass es für Wildschweine kein Problem darstelle, »nachts hindurch zu spazieren«. Mehrfach am Tage müssen die Anlagen kontrolliert werden. Ein Doppelzaun entlang der Oder biete außerdem keine Gewähr dafür, dass infizierte Wildschweine, die sich schon auf brandenburgischem Gebiet befinden, weiter nach Westen wandern.
Trotz der Zäune, die auch um befallene Regionen im Bundesland gezogen werden, gelingt es laut Agrarminister immer wieder Tieren, »aus diesem Bereich zu entwischen«. Als einzigen Weg sehen die Beteiligten die intensive Suche nach verendeten Tieren, die Eingrenzung, die Dezimierung und regionale Ausrottung der Wildschweine an. Neben Jagdpächtern, die sich den Anforderungen stellen, gebe es aber auch solche, die weit entfernt wohnen, drei- oder viermal im Jahr in ihrem Jagdgebiet auftauchen und dann eine ordentliche Zahl an Wild vorfinden wollen, bedauerte Vogel. Inzwischen hat das Land Brandenburg zwei Stellen für Jäger geschaffen, die mit nichts anderem als der Wildschweinjagd befasst sind.
Zum Einsatz kommen inzwischen in Schweden erfundene Fallen, in die Wildschweine hineingelangen, aber nicht mehr hinaus. Es ist also nicht mehr nötig, eine Falle zu beobachten. Der Jäger könne warten, bis alle Exemplare einer Wildschweinrotte darin gefangen sind und dann alle töten. Inzwischen sind 2300 Wildschweine geschossen und 880 tot aufgefunden worden. Die Kadaver werden verbrannt und pulverisiert.
Neben zwei Haltern von nur wenigen Hausschweinen hat die Schweinepest auch einen großen Bioagrarbetrieb mit 300 Tieren erwischt. Dabei habe es sich um ein vorbildlich geführtes Unternehmen gehandelt, bei dem die Tiere zum Schutz vor der Schweinepest im Stall standen, erklärte der Minister. Sogar das Futter sei überwacht und dokumentiert gewesen. Als einzig mögliche Form des Eindringens der ASP hätten Spezialisten Kleinsäuger wie Marder oder vielleicht auch Mäuse ausgemacht. Wenn die an einem an ASP verendeten Wildschwein genagt und danach in einem Schweinestall gefressen worden seien, dann könnte dies den Ausbruch der Seuche verursacht haben.
Zu allem Übel fällt es brandenburgischen Schweinehaltern immer schwerer, selbst ihre gesunden Schweine schlachten zu lassen. China ist als Abnehmer ausgefallen, nimmt nichts mehr ab, seit die Schweinepest Deutschland erreicht hat. Staaten wie Kanada importieren nur noch dann Schweinefleisch aus Deutschland, wenn eidesstattlich versichert wird, dass sich darunter kein Fleisch aus Brandenburg oder Sachsen befindet. Vor diesem Hintergrund ist es manchen Schlachthöfen »zu heiß«, noch Schweine aus diesen beiden Bundesländern anzunehmen. »Eine Annahmepflicht für Schlachtvieh existiert nicht«, erklärte Vogel.
Die mögliche finanzielle Hilfe des Landes ist Vogel zufolge pro Betrieb gesetzlich auf 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt. Dies sei angesichts der entstandenen Notlage nicht ausreichend. Wenn Halter mit bis zu zehn Schweinen ihre Bestände auflösen und 24 Monate lang keine neuen anschaffen, erhalten sie 200 Euro pro Tier.
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