- Berlin
- Lockerungen für Geimpfte
Senat führt 2G-Optionsmodell ein
Veranstalter können selbst entscheiden, welche Zugangsmodalitäten sie künftig wählen wollen
Ein Zugang zu Veranstaltungen in Berlin dürfte für Ungeimpfte in Zukunft deutlich schwerer werden. »Inzwischen haben wir ein Impfangebot in ausreichender Form für alle Menschen - das muss auch in Anspruch genommen werden«, erklärte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung im Roten Rathaus. Um die Ungeimpften künftig besser vor den Infektionsrisiken in geschlossenen Räumen zu schützen, hat sich Rot-Rot-Grün am Dienstag auf die Einführung eines sogenannten 2G-Optionsmodells verständigt.
Danach müssen Veranstalter künftig selbst in Absprache mit den Behörden entscheiden, ob sie den Zugang zu ihren Räumlichkeiten nur für Geimpfte und Genese gewähren oder ob sie auch getesteten Menschen einen Zugang gestatten wollen. Das sogenannte neue 2G-Optionsmodell wird in der Corona-Verordnung des Senats verankert, in der die Bedingungen genau definiert sind.
So gilt die Optionsregelung unter anderem für Großveranstaltungen, in der Gastronomie, bei Freizeitangeboten und im Sportbereich. In Fußballstadien bleibt es dann bei der Obergrenze von 25 000 Zuschauern. Bei anderen Veranstaltungen gilt jedoch, dass unter 2G-Bedingungen die Kapazitäten zu 100 Prozent ausgeschöpft werden können, wenn in Abstimmung mit der Verwaltung ein entsprechendes Hygienekonzept genehmigt wurde. Haben lediglich Geimpfte und Genesene Zutritt, können auch die bislang geltenden Masken- und Abstandsregeln aufgehoben werden. Eine Anwesenheitsdokumentation muss der Veranstalter allerdings weiter erstellen. »Die 2G-Bedingungen sollen Verantwortlichen die Möglichkeit eröffnen, Veranstaltungen für Geimpfte und Genesene zugänglich zu machen«, betonte Kalayci.
Keine Wahloption gibt es unterdessen bei den sogenannten Tanzlustbarkeiten und im Bereich der Sexarbeit sowie bei Saunen und Dampfbädern mit Aufgüssen. Gesundheitssenatorin Kalayci: »Dort lassen wir alles nur unter 2G-Bedingungen zu.« Das heißt beispielsweise, dass nur Geimpfte und Genesene die Berliner Clubs besuchen dürfen. Das entspricht der geltenden Rechtslage. Zwar hatte das Verwaltungsgericht Berlin Ende August in einem Urteil das generelle Tanzverbot gekippt. Aber das Gericht hatte zugleich verfügt, dass Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen zugänglich sein dürfen. Dem Urteil kommt der Senat nun nach.
Gänzlich ausgenommen von der Optionsmöglichkeit 2G sind die sogenannten grundsätzlichen Versorgungsbereiche: also der Einzelhandelsbereich, Partei- und Betriebsversammlungen, Wahlen und Gottesdienste. Von diesen grundrechtlich geregelten Dingen darf es keinen Ausschluss für Ungeimpfte geben, hieß es zur Begründung.
Angesichts der neuen Regelungen geht der Senat davon aus, dass sich noch mehr Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen werden. Dilek Kalayci erklärte, dass es aus ihrer Sicht bei dem 3G-Modell in der Gesellschaft das Missverständnis gebe, es sei ausreichend, sich testen zu lassen. »Das ist aber nicht der Fall«, sagte die Gesundheitssenatorin.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte unterdessen das vom Senat beschlossene 2G-Optionsmodell. »Das Wahlrecht für Betreiber war unsere Präferenz«, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder am Dienstag. Wie viele Betreiber die 2G-Regel tatsächlich einführen werden, ist aus Sicht des Branchenverbands offen. »Bei geschlossenen Veranstaltungen mit Tanz kann ich mir schon vorstellen, dass einige Betreiber das machen«, sagte Lengfelder.
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