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Schul-Küchenkräfte oft unterm Limit bezahlt
Gewerkschaften mahnen Bezirke: Cateringfirmen müssen den in Berlin geltenden Vergabemindestlohn von 12,50 Euro gewähren
In Berlin haben Gewerkschaften am Mittwoch auf die vereinbarungswidrige, unfaire Bezahlung von Küchenkräften in Schulen der Stadt aufmerksam gemacht. Der Vorwurf des Lohndumpings richtet sich an Schulcateringfirmen, die ihren Mitarbeiter*innen den in Berlin geltenden Vergabemindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde nicht zahlen.
Pünktlich am Verbandstag der deutschen Schul- und Kitacaterer hatte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Berlin-Brandenburg zu einem »Interview im öffentlichen Raum« vor die Grundschule »Am neuen Tor« im Bezirk Mitte eingeladen. Für die NGG befragte dort Petra Kersten die 52-jährige Manuela Teßmann, die seit vielen Jahren als Küchenkraft an Berliner Schulen arbeitet. Sie liebe ihren Beruf, der es ihr als dreifache Mutter ermöglicht habe, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen, sagte sie. »Acht Jahre habe ich an der letzten Schule gearbeitet, mich aber vor allem mit der Schule und den Kindern verbunden gefühlt.« Dass ihr ein Vergabemindestlohn von 12,50 Euro zustehe, habe sie aus der Presse erfahren. Ihr Arbeitgeber, eine Catering- und Servicefirma, habe den aber nicht gezahlt. Der Gehaltsschein vom September 2020, den sie zeigt, weist 9,35 Euro pro Stunde aus. Im Oktober 2020 sei sie deshalb zu einem anderen Unternehmen gewechselt, das sich an die vertraglich vereinbarten Regeln halte. Dass keine ihrer Kolleg*innen mit ihr an die Öffentlichkeit gehe, liege daran, dass die meisten Angst davor hätten, ihre Stelle zu verlieren. Denn die Jobs seien gerade bei berufstätigen Müttern sehr gefragt. »Ich möchte, dass meine ehemaligen Kollegen und alle Mitarbeiter der Cateringfirmen ordentlich bezahlt werden, denn sie haben es verdient. Es ist wirklich ein anstrengender, lauter Job«, so Manuela Teßmann.
Dass an Berlins Grundschulen seit September 2019 kostenloses Schulessen angeboten wird, ist für die Kinder und deren Eltern eine echte Errungenschaft. Für viele Mitarbeiter der von den Bezirken unter Vertrag genommenen Schulcaterer aber nur bedingt.
Nach Einführung des kostenlosen Schulessens hatte die NGG gefordert, dass auch die »im Bereich der Schulcaterer beschäftigten Köchinnen und Köche, Küchen- und Ausgabekräfte« armutsfeste Löhne bekommen. Das sei in den laufenden Ausschreibungen aber nicht berücksichtigt gewesen. Es sei massiven öffentlichen Drucks und des gemeinsamen Handelns von NGG und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) zu danken, dass der Fehler in der Ausschreibung korrigiert wurde und jetzt auch bei den laufenden Ausschreibungen der aktuell geltende Vergabemindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde berücksichtigt wird. Die bezirklichen Ausschreibungen für Schulmittagessen in Berlin seien nachgebessert worden. »Es wird klargestellt, dass die 12,50 Euro Mindestlohn zu zahlen sind«, so die NGG.
»Die Beschäftigten in den Betrieben der Schulcaterer haben einen Anspruch auf armutsfeste Löhne«, so NGG-Gewerkschaftssekretärin Manuela Scholz. »Allerdings bleibt ein kritischer Blick auf die Schulcaterer, ob sie den Lohn tatsächlich an die Beschäftigen zahlen. Es gibt Indizien, wonach die 12,50 Euro nicht bei allen Beschäftigten ankommen.«
»Das kostenlose Mittagessen haben wir grundsätzlich begrüßt«, sagte Ryan Plocher von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). »Aber wir haben von Anfang an gefordert, dass die Bedingungen stim᠆men müssen. Es muss ausreichende Räume für das Mittagessen geben, aber auch eine faire Bezahlung für die Beschäftigten des Schulcaterings.« Die Bezirke kämen ihrer Pflicht, das sicherzustellen, nicht nach. Aber Essen zum Ausbeutungslohn verderbe den Magen.
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