- Brandenburg
- Paragraf 218
Gesellschaftlich irrelevante Gruppe schützt Ungeborene
Beratungsstellen für Schwangere, die Scheine für die Abtreibung ausstellen, müssen wegen katholischer Kirche Kürzungen befürchten
Eine Frau Ende 20 kommt in die Beratungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Potsdam. Sie ist in der 9. Woche schwanger, aber ihr Freund will das Kind nicht. Sie soll abtreiben. Nach dem Gespräch entscheidet sie sich, das Kind zu bekommen. Der Freund trennt sich. Die Frau muss aus seiner Wohnung ausziehen. Das DRK hilft bei der Suche nach einer neuen Bleibe und bei den Unterhaltsforderungen an den Vater, die bei Gericht durchgesetzt werden müssen. Es organisiert außerdem Unterstützung vom Jobcenter und von der Stiftung »Hilfe für Familien in Not«. Immer wieder holt sich die junge Mutter Unterstützung in der Beratungsstelle.
Stefanie Theil arbeitet dort. Am Mittwoch berichtet sie über diesen Fall aus der Praxis bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Landtags. Mit zusätzlichen Projektmitteln habe die Beratungsstelle dreimal so viele Menschen erreichen können wie sonst. Doch mehr Geld gebe es leider nicht.
Insgesamt droht in Brandenburg ab Januar sogar eine Kürzung bei der Schwangerschaftsberatung. Wieso? 52 Beratungsstellen gibt es im Bundesland. Fünf davon betreibt die Caritas. Doch die Caritas stellt seit dem Jahr 2001 auf Anweisung der katholischen Kirche nicht mehr die Beratungsscheine aus, die für eine Abtreibung erforderlich sind. Bei der Vergabe der Zuschüsse behandelte das Land Brandenburg die Caritas deshalb nachrangig. Das bedeutet: Wenn ein Überangebot an Beratungskapazitäten erkennbar war - mindestens eine Vollzeitstelle je 40 000 Einwohner ist gesetzlich vorgeschrieben - dann kamen zuerst jene Beratungsstellen zum Zug, die Beratungsscheine ausstellen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 war dies jedoch nicht mehr zulässig. Die Schwangerschaftsberatung der Caritas wurde danach über den eigentlichen Bedarf hinaus vom Land finanziert. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der bei einem Überangebot an Beratungskapazitäten ein Auswahlverfahren vorsieht. Berücksichtigt werden sollen etwa die Auslastung der Beratungsstelle sowie die Art und der Umfang ihres Beratungsangebots.
Die Wohlfahrtsorganisationen fürchten, dass es bei einer Auswahl nach Auslastung nach Statistiken geht, die in den vergangenen Jahren nicht einheitlich geführt worden sind. Denn manche Beratungsstellen zählten die Fälle nach Personen, die anderen nach einzelnen Gesprächen - wie beschrieben suchen manche Frauen mehrmals Rat.
-
/ Matthias KraußSo viel Heiligkeit in der StaatskanzleiPotsdamer Feierstunde zum 20. Jahrestag des Abkommens mit dem Vatikan
-
/ Interview: Moritz OsswaldRecht auf Abtreibung: »Schritt für Schritt ein Kulturwandel«Liliana Onofre über die grüne Welle in Lateinamerika für das Recht auf Abtreibung
-
/ Interview: Knut HenkelSchwangerschaftsabbrüche in Argentinien: Es gibt noch viel zu tunClaudia Piñeiro über die Situation der Frauen in Argentinien und ihre literarischen Ansprüche
Wenn die Strukturen ausgedünnt werden, könnte das weite Wege mit bis zu 3,5 Stunden Anfahrt für die Rat suchenden Frauen bedeuten, rechnet die Landtagsabgeordnete Sahra Damus (Grüne) besorgt vor. Sie bedauert, dass die Caritas keine Beratungsscheine ausstellt. Ob denn den Frauen wenigstens gleich gesagt wird, dass sie dort keinen Schein bekommen? Immerhin müsse es zuweilen sehr schnell gehen. Wenn eine Schwangerschaft nicht gleich erkannt werde, müsse sich die Schwangere innerhalb weniger Tage entscheiden, weil sie sonst keinen Arzttermin mehr für eine Abtreibung bekomme. Denn Abtreibungen sind nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche zulässig.
»Wir weisen darauf hin, sobald offenkundig wird, dass es um einen Abbruch geht«, antwortet Dorothée Lattig vom Caritasverband. Der Hinweis finde sich in der Regel auch im Internetangebot und in den Flyern der Beratungsstellen. Es werde im Beratungsgespräch auch informiert, wo es den Beratungsschein gibt, versichert Lattig.
Die CDU-Abgeordnete Roswitha Schier springt Lattig bei und sagt: »Ich glaube, dass Frauen, die sich für eine Beratung bei der Caritas entscheiden, wissen, dass sie dort keinen Schein bekommen.«
Lattig erzählt den Abgeordneten etwas vom »Schutz des ungeborenen Lebens«, für den die Caritas »konsequent« eintrete. Sie behauptet: »Die katholische Kirche ist eine gesellschaftlich relevante Gruppe.« In Brandenburg leben aber nur rund 90 000 Katholiken. Das sind gerade einmal 3,6 Prozent der Bevölkerung. Dazu gehört auch die AfD-Abgeordnete Kathleen Muxel. Sie verrät: »Als Katholikin unterstütze ich ALfA.« Das ist die fundamentalistische Aktion Lebensrecht für alle, die nach eigenen Angaben bundesweit 11 000 Mitglieder zählt.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.