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Fragezeichen bei einem Viertel der Klinikfälle
Wegen der Schwächen des aktuellen Meldesystems ist der Impfstatus von Patienten oft unklar
Wie hoch ist der Anteil der Impfdurchbrüche bei den Covid-19-Patienten in Krankenhäusern und dort noch einmal auf den Intensivstationen? Anders gefragt, wie viele Patienten sind vollständig gegen Sars-CoV-2 geimpft, wie viele hingegen nicht? Das ist eine Frage, die aktuell nicht präzise beantwortet werden kann. Genaue Auskünfte wären jedoch sinnvoll: Es ließe sich besser und früher einschätzen, wie gut die Impfungen in welchen Gruppen wirken und wann nachgesteuert werden muss. Das Hin und Her darüber, für wen eine Auffrischungsimpfung am nötigsten ist, wäre vielleicht vermeidbar gewesen.
Bei der Erfassung der Impfeffektivität behilft sich das Robert-Koch-Institut (RKI) mit Schätzungen. Dabei wurde die Methode in den RKI-Wochenberichten im Herbst noch einmal geändert. Bis Ende September wurden Menschen, die positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden und nicht vollständig geimpft waren, als ungeimpft eingestuft - was durchaus nachvollziehbar erscheint. Jedoch fanden sich in der Gruppe auch Personen mit unbekanntem Impfstatus. Die Schätzungen zur Impfstoffwirksamkeit wurden dadurch verzerrt.
Ende September wurde nun die Erfassungsmethode geändert: Als Impfdurchbruch zählen nur jene Fälle, in denen eine geimpfte Person Symptome hat, ein positiver Test reicht nicht aus. Wenn jedoch von Menschen mit Covid-19-Krankheitszeichen der Impfstatus unbekannt ist, werden diese Fälle nicht mehr für die Schätzung der Impfeffektivität genutzt.
Eine Lücke bleibt also, die genaue Erfassung von Geimpften und Ungeimpften auch bei der stationären Aufnahme ist nicht erreicht. Unbekannt ist dem RKI der Impfstatus unabhängig davon schon bei 15 Prozent der positiv Getesteten. Hauptproblem hierbei bleibt laut der Rechercheplattform Correctiv.org die fehlende Digitalisierung - vor allem der Gesundheitsämter. Denn die melden oft noch per Fax an Landesministerien und RKI. Laut dessen Wochenbericht vom 18. November ist von einer Untererfassung der geimpften Covid-Fälle auszugehen. Ausreichende Angaben zum Impfstatus lagen für 85 Prozent der übermittelten symptomatischen Fälle vor bzw. für 73 Prozent der übermittelten hospitalisierten Fälle im Zeitraum von der 28. bis zur 44. Woche. Stand dieser Zahlen ist der 16. November.
Das RKI selbst ging gegenüber Correctiv von fehlgeschlagenen Ermittlungen und fehlenden Ressourcen der insgesamt 357 Gesundheitsämter sowie der Kliniken aus. Die Vernachlässigung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist durch die Pandemie offensichtlicher geworden. Der Versuch der Politik, die Ämter personell und finanziell zu stärken, ist bis jetzt - trotz einer Hilfe von vier Milliarden Euro im letzten Jahr - nicht gelungen. Neue Ärzte konnten kaum gewonnen werden. Erneut müssten jetzt Mitarbeiter aus anderen Bereichen, wie kommunalen Verwaltungen, einspringen, um das Grundpensum an Meldungen und mindestens einen Teil Nachverfolgungen von Kontakten der Infizierten zu bewältigen.
Die Correctiv-Rechercheure konnten für die Frage nach dem Impfstatus Antworten von 62 Gesundheitsämtern in allen Bundesländern auswerten. Zusätzlich bekamen sie Auskünfte von übergeordneten Behörden bzw. Ministerien aus 11 von 16 Bundesländern. Demnach war die Datenlücke von Ort zu Ort unterschiedlich groß. Es gab Gesundheitsämter, die den Impfstatus der positiv Getesteten vollständig erheben konnten, aber auch solche, bei denen dieser in 20 Prozent der Fälle unklar blieb. Bei den antwortenden Bundesländern geht die Spannweite von unter 15 Prozent (unter anderem in Bayern) bis zu 30 Prozent (in Hessen) mit unklarem Impfstatus. Für Menschen, die stationär aufgenommen wurden, liegt der Anteil mit nicht bekanntem Impfstatus zwischen 12 Prozent (Baden-Württemberg) und 33 Prozent (Brandenburg).
In den Krankenhäusern können Menschen auf Intensivstationen oft keine Auskunft geben, mitunter kann auch keine dritte Person dazu befragt werden. Erschwerend hinzu kommen Unklarheiten über die Auskunftspflicht. Mancherorts wird aus dem Infektionsschutzgesetz eine Mitwirkungspflicht abgeleitet. Die Angabe zum Impfstatus ist jedoch keine Voraussetzung zur Versorgung im Krankenhaus. In der Praxis melden die Kliniken den Impfstatus mit, wenn er abgefragt werden kann.
Für eine lückenlose Erfassung wäre mit zuverlässigen technischen Lösungen schon viel geleistet, etwa mit einer elektronischen Patientenakte, die allgemeiner Standard ist. In Deutschland ist sie bisher freiwillig und wenig angenommen. Eine andere Möglichkeit wäre die Einrichtung eines bundesweiten Impfregisters, wie es etwa in Schweden oder Dänemark schon existiert. Auch mit einer einheitliche Software von Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Landesbehörden wäre einiges erreicht. Solange all das nicht funktioniert, bleiben Aussagen zur Wirksamkeit von Impfungen - zumindest aus der allgemeinen Pandemieüberwachung - mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.
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