Behörden als Mittäter

Welchen Schutz sie brauchen, müssen Betroffene auch selbst definieren können

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 2 Min.

Dass Gewalt gegen Frauen und vor allem gegen Mütter in Deutschland ein selten besprochenes Thema ist, ist nicht nur ein Problem für die Betroffenen, es ist auch ein Problem für die Gesellschaft. Denn viele Menschen betrachten sich als dafür nicht zuständig, sind unsicher, was zu tun ist, haben selbst Angst. Das erlaubt es Tätern immer wieder, machtvoll und gewalttätig zu agieren - und dafür nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Struktur wird nicht angetastet.

Nur allmählich öffnet sich die Debatte um Gewalt gegen Frauen und Kinder, die immer mehr zunimmt, einer Öffentlichkeit. Darin geht es viel um den Ausbau des Hilfesystems, das es Frauen erleichtern soll, einen Weg aus offensichtlich gewaltvollen Beziehungen zu finden und zur Ruhe zu kommen. Aber was ist mit denjenigen, die nicht in dieses Hilfesystem passen? Die in ihren Wohnungen bleiben und nicht ins Frauenhaus flüchten wollen, die Behörden misstrauen, weil sie befürchten müssen, von diesen diskriminiert zu werden, die ihren Kindern ermöglichen wollen, den Kontakt zum Vater aufrecht zu erhalten, auch wenn sie Angst haben, dass sich die gewaltvolle Beziehung fortsetzt?

Sie sind damit weitestgehend allein, das kann man an den Schilderungen der Frauen sehen, die versuchen, trotz der enormen Belastung ihren eigenen Trennungsweg zu gehen. Keine freundschaftlichen Netzwerke, keine Nachbarschaft, keine familiären Unterstützer*innen können dauerhaft in eine toxische, also vergiftete Beziehung, intervenieren und wirkliche Hilfe bieten. Dafür müssen Recht und Rechtsvertreter*innen zur Verfügung stehen, die Menschen mit Gewalterfahrungen den Opferschutz anbieten, den sie brauchen und nicht einen, der ihre Situation noch verschlimmert.

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