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- Familienpolitik der Ampel
»Queerpolitischer Aufbruch«
Ampel kündigt mehr Selbstbestimmung für Frauen, trans und inter Personen sowie Patchworkfamilien an
Die künftige Regierung aus SPD, Grünen und FDP will auf geschlechter- und familienpolitischem Terrain einiges verbessern. Vieles von dem, was FDP und Grüne (meistens getrennt voneinander) in der vergangen Legislaturperiode forderten, soll nun gemeinsam umgesetzt werden. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht in dem Papier gar einen »queerpolitischen Aufbruch«: »Die von den Ampelparteien vereinbarten Ziele versprechen eine spürbare Verbesserung der Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI)«, sagt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Verbands. Für viele der Vorhaben haben zivilgesellschaftliche Akteur*innen jahrelang gekämpft.
Gleichstellung
Die Ampel-Koalitionäre wollen bis 2030 »die Gleichstellung von Frauen und Männern« erreichen. Das ist ein ambitioniertes Ziel - wie es erreicht werden soll, ist bisher eher vage formuliert: Gesetze und Maßnahmen sollen künftig einem »Gleichstellungs-Check« unterzogen werden, Frauen sollen besser vor Gewalt geschützt und der Gender-Pay-Gap soll geschlossen werden, heißt es. Hier soll das Mittel die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes sein. Doch die Vereinfachung von Klagen wird wenig daran ändern, dass ganze Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, traditionell schlecht bezahlt werden. Und der von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Zuschuss von 40 Prozent für Familien, die »Alltagshelfer« in Anspruch nehmen, wird vor allem Gutverdienerinnen nützen - die dann ihre Hausarbeit problemlos an schlecht bezahlte Migrantinnen outsourcen können. Die Erhöhung der Minijobgrenze macht es möglich.
Unter dem Punkt Gleichstellung werden nur Frauen und Männer angesprochen. Doch gibt es in diesem Koalitionsvertrag, wohl zum ersten Mal, ein Unterkapitel mit dem Namen »Queeres Leben«. Darin ist ein »Nationaler Aktionsplan« für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt festgeschrieben. Außerdem sollen Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen künftig separat erfasst werden.
Abtreibung
Paragraf 219a soll gestrichen werden. Das sogenannte Werbeverbot verhinderte es in der Praxis, dass Ärzt*innen öffentlich über die verschiedenen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen, Risiken und die rechtliche Lage informieren durften. Eine Folge dieser Kriminalisierung ist, dass relativ wenige Ärzt*innen überhaupt Abbrüche anbieten. Die Koalition will zudem »Versorgungssicherheit« herstellen, indem Schwangerschaftsabbrüche Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden sollen. Die Kosten sollen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Aktuell führen nur sehr wenige Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durch. Ob sich das ändert, solange der Eingriff laut § 218 verboten bleibt, ist fraglich. Eine Regulierung außerhalb des Strafgesetzbuchs soll »geprüft« werden.
Selbstbestimmungsgesetz
Das Transsexuellengesetz soll abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Damit können trans Personen künftig ohne aufwendige Gutachterverfahren per Selbstauskunft eine Änderung des Geschlechtseintrags bewirken. Auch die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen sollen vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Der Bundesverband Trans* begrüßt diese Vorhaben: »Die Aussicht, dass die jahrzehntelange Stigmatisierung und Diskriminierung im Personenstandsrecht beendet werden soll, ist unglaublich bestärkend. Darauf haben trans* Personen seit Jahrzehnten gewartet«, sagt Kalle Hümpfner vom Verband. Außerdem soll es für trans und inter Personen, die aufgrund der früheren Gesetzgebung beispielsweise von Zwangsoperationen betroffen waren, einen Entschädigungsfonds geben. Schutzlücken im OP-Verbot bei intergeschlechtlichen Kindern sollen geschlossen werden.
Familien- und Abstammungsrecht
»Wir werden das Familienrecht modernisieren«, heißt es im Ampel-Papier weiter. Konkret bedeutet das, dass das Abstammungsrecht dahingehend verändert werden soll, dass bei Kindern, die in eine Ehe von zwei Frauen hineingeboren werden, nicht nur die gebärende Person, sondern beide automatisch als rechtliche Elternteile anerkannt werden sollen, wie es bisher nur für Männer der Fall war. Auch die Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe soll künftig unabhängig vom Geschlecht möglich sein.
Außerdem soll das »kleine Sorgerecht« für bis zu zwei Erwachsene neben den rechtlichen Eltern ausgeweitet werden. Das ermöglicht weiteren Bezugspersonen des Kindes, Entscheidungen in Alltagssituationen zu treffen. Auch soll es künftig eine »Verantwortungsgemeinschaft« geben, die es zwei oder mehr Personen erlaubt, rechtliche Verantwortung füreinander zu übernehmen, jenseits von Liebesbeziehung oder Ehe.
»Der Koalitionsvertrag enthält an vielen Stellen Impulse für eine moderne Gleichstellungspolitik. Der Anspruch eines Aufbruchs wird sich auch daran messen, was trotz der aktuellen Herausforderungen der Pandemie konkret passiert für Frauen und im Bereich der Familienpolitik«, sagt Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Aktuell gibt es aus dem konservativen Lager einiges an Gegenwind. Wersig fordert erste konkrete Maßnahmen in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung, wie etwa die Streichung von § 219a.
Neben dem Wie und dem Wann gibt es große Fragezeichen bei der Finanzierung dieser Vorhaben - wie eigentlich überall im Ampel-Papier.
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