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Gericht billigt Auflagen für Corona-Demo
Querdenken-Anhänger dürfen Standkundgebung mit 5000 Menschen in München abhalten
Die Debatte über das Vorgehen gegen teilweise gewalttätige Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen hält weiter an. Eine für Mittwochabend anberaumte und umstrittene Demonstration gegen Corona-Maßnahmen durfte unter Auflagen stattfinden. Das Verwaltungsgericht München hatte am Mittwoch die von der Landeshauptstadt verhängten Auflagen für die Demonstration am selben Abend weitgehend gebilligt. Insbesondere lehnte das Gericht einen Eilantrag der Veranstalter gegen das von der Stadt verhängte Verbot des Demonstrationszugs und gegen die angeordnete Verlegung auf die Theresienwiese ab. Lediglich in einem Punkt gab das Gericht den Gegnern der Corona-Maßnahmen Recht: Die Veranstaltung durfte demnach mit 5000 statt wie von der Stadt verfügt mit 2000 Teilnehmern stattfinden.
München hatte die Einschränkungen am Dienstag bekannt gemacht. Es sei in jüngerer Vergangenheit nicht gelungen, solche Demonstrationszüge mit hoher Personenzahl im Griff zu behalten und Auflagen umzusetzen, so die Begründung. Eine Demonstration am 22. Dezember hatten die Veranstalter abgesagt. Stattdessen trafen sich Tausende zu spontanen Protestzügen und gerieten dabei mit der Polizei aneinander. München untersagte nun solche Treffen zunächst bis Donnerstag. Auch andere Kommunen wie Schweinfurt und der Landkreis Hassberge verboten solche getarnte Versammlungen.
Die Polizei hat es laut Bundesinnenministerium aktuell mit einer erschwerten Lage bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen zu tun. Während es vor einigen Monaten noch größere Demonstrationen mit vielen Teilnehmern gewesen seien, verteile sich der Protest nun auf viele kleinere Veranstaltungen, erklärte am Mittwoch ein Sprecher des Ministeriums. Diese Verteilung mache die Lage »für die Polizei und die Versammlungsbehörden schwieriger«. Richtig sei auch, dass es Gruppen innerhalb des Protestes gebe, die »andere Zwecke« verfolgten und radikaler würden. »Die Gewaltbereitschaft steigt. Wir sehen das ja auch in den Medienberichten, dass Journalisten, Polizisten, Andersdenkende angegriffen werden«, sagte der Sprecher.
Unter dem Twitter-Hashtag #AusgebranntePresse berichteten Medienschaffende derweil am Mittwoch weiter über Angriffe, Beleidigungen und Drohungen auf Demonstrationen. Die Beschwerden betrafen vor allem Proteste von Gegnern der Corona-Maßnahmen. Mit Agenturen
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