Kein Knast für keine Fahrkarte

Brandenburgs Linke fordert kurzfristig die Aussetzung und perspektivisch die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Linke möchte den vorläufigen Verzicht auf Ersatzfreiheitsstrafen in Brandenburg durchsetzen und perspektivisch erreichen, dass Schwarzfahren nicht mehr dazu führt, ins Gefängnis gesteckt zu werden. In der Coronakrise hatte Brandenburg die Ersatzfreiheitsstrafen zeitweise ausgesetzt, vollstreckt sie nun aber wieder, obwohl die Pandemie nicht vorüber ist.

Wie die Landtagsabgeordnete Marlen Block (Linke) am Dienstag sagte, folgt Brandenburg damit leider nicht der Praxis anderer Bundesländer. Die Linksfraktion beantrage, dass dies anders werde. Block wusste, dass Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sich dagegen sträube. Das aber beschwöre angesichts der Omikron-Virusvariante eine unvertretbare Gefährdung sowohl für Justizbedienstete als auch für andere Häftlinge herauf. Noch gefährlicher als ohnehin schon sei es, weil oft ungeimpfte Obdachlose von den Ersatzstrafen betroffen seien. Wenn die Ministerin dennoch an der Maßnahme festhalte, entstehe der Eindruck, »dass sie Corona nicht ernst nimmt«.

Ersatzfreiheitsstrafen werden laut Block verhängt, wenn Beschuldigte nach »Bagatelldelikten« wie kleineren Diebstählen oder dem »Erschleichen von Beförderungsleistungen«, dem sogenannten Schwarzfahren mit Bus und Bahn, die Bußgelder nicht bezahlen können. Sehr rasch könne dann nach Mahnung und Mehrfachmahnung aus einem zweimaligen Schwarzfahren mit der S-Bahn, bei dem die Tickets 7,60 Euro gekostet hätten, eine Strafe von 2200 Euro werden. Wer das nicht bezahlen könne und sich nicht in der Lage sehe, stattdessen soziale Arbeit zu leisten, müsse ins Gefängnis. Dies sei seit Längerem Gegenstand der kriminalistischen Forschung und »eine große soziale Ungerechtigkeit«, betonte Block. Sie erwähnte den Fall eines Gefangenen, der eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß und in Brandenburg/Havel aus dem offenen Vollzug entwich. Mit ungeheurem Aufwand - Polizeihubschrauber und Spürhund - sei er wieder eingefangen worden. Die Kosten eines solchen Einsatzes, aber auch die der Haftunterbringung stünden in keinem Verhältnis zu den verübten Delikten. In Brandenburg verbüßen derzeit 130 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Laut Block liegen in Brandenburg keine Angaben dazu vor, was die Ersatzfreiheitsstrafe den Steuerzahler kostet. In Sachsen seien es jedenfalls 9,8 Millionen Euro im Jahr. Allein die Ersatzstrafen für das Schwarzfahren kosteten dort 1,2 Millionen Euro. Die Abgeordnete wies darauf hin, dass die neue Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen in dem genannten Bereich eine Entkriminalisierung anstrebe. Sie forderte die rot-schwarz-grüne Landesregierung auf, solche Initiativen aktiv zu unterstützen.

Die SPD verschließt sich dem nicht völlig. »Die Diskussion wird im Rechtsarbeitskreis geführt«, sagte Fraktionschef Daniel Keller. Doch sei man damit auch mit der Justizministerin im Gespräch und werde den Ergebnissen nicht vorgreifen.

Nicht darüber mit sich reden lassen will CDU-Fraktionschef Jan Redmann. Brandenburg halte bewusst an der Durchsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe fest. »Gerade in der Coronazeit« dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Rechtsstaat nicht funktioniere und dass rechtswidriges Verhalten »keine Konsequenzen hat«. Würde man die Vollstreckung rechtmäßig angeordneter Haft aussetzen, entstünde ein »rechtsfreier Raum«, denkt Redmann.

Zur Ersatzfreiheitsstrafe gebe es eine »unterschiedliche Haltung innerhalb der Koalition«, bekannte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Aus diesem Grunde sei dazu auch kein gemeinsamer Standpunkt im Koalitionsvertrag formuliert worden. Die Grünen treten dafür ein, die Ersatzfreiheitsstrafe »möglichst moderat anzuwenden«. Der Antrag der Linken werde bei der Koalition keine Mehrheit finden, kündigte Raschke an. »Was an unserer grundsätzlichen Haltung nichts ändert.«

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