»Altes grünes Dreckschwein« hat nun Folgen

Plattformen müssen bei Beleidigungen im Netz zuarbeiten. Gerichte waren bislang zu nachsichtig

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 3 Min.

»Die Alte hat doch einen Dachschaden, die ist hol wie Schnittlauch« ist nur eine von vielen Beschimpfungen, die Renate Künast (Grüne) in einem sozialen Netzwerk hinnehmen sollte, wäre es nach dem Kammergericht Berlin gegangen. Dessen Entscheidung wurde aber nun mit dem Urteil der Karlsruher Richter*innen gekippt. Künast sei in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden, als der Herausgabe der Nutzerdaten für die strafrechtliche Verfolgung nicht zugestimmt worden ist.

Unbekannte hatten Künast unter anderem als »altes grünes Dreckschwein« schwer beleidigt und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Landgericht anfangs entschieden hatte, dass Künast als Politikerin alle 22 beanstandeten Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert, aber nur 12 der 22 Kommentare als strafbare Beleidigung eingestuft.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

»Wir betrachten das Urteil als wegweisend«, teilte Josephine Ballon von der Initiative »Hate Aid« auf nd-Nachfrage mit. Hate Aid unterstützte auch die Klage von Künast am Landgericht Frankfurt am Main, mit der Facebook dazu verpflichtet werden soll, rechtswidrige Inhalte proaktiv und damit nicht erst auf Initiative der Betroffenen von der Plattform zu löschen. »Es gibt nach wie vor erhebliche Mängel bei der Rechtsdurchsetzung im Netz«, so Ballon. »Das gilt sowohl für die Strafverfolgung, die allzu oft an der Identifizierung der Täter und Täterinnen oder daran scheitert, das Verfahren massenhaft eingestellt und als Privatsache der Betroffenen betrachtet werden.«

Auch Björn Kunter, Gründer der Initiative »Love-Storm«, die Trainings für Menschen anbietet, die von Hass im Netz betroffen sind, begrüßte das Urteil. »Das Urteil ist eine wichtige Korrektur des Berliner Fehlurteils, nach dem Politiker*innen sich teilweise auch schlimmste Beleidigungen und Angriffe im Netz gefallen lassen müssen«, so Kunter gegenüber »nd«. »Bisher haben sich viele Angreifende geriert, als würden sie alleine die Meinungsfreiheit hochhalten«, so Kunters Erfahrungen. »Doch Hass ist im Kern ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.«

»Wenn wir die Meinungsfreiheit im Netz schützen wollen, müssen wir die Regeln des Rechtsstaats zum Schutz der Bevölkerung anwenden«, so der Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, Tobias Schmid. Mehrere Bundesländer gehen mit dem Projekt »Verfolgen statt nur Löschen« juristisch gegen den Hass vor. »Mit mehr als 1000 eingegangenen Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und inzwischen über 20 rechtskräftigen Verurteilungen spricht das Projekt für sich«, so Schmid auf nd-Anfrage.

Lesen Sie auch den Kommentar »Nur ein Anfang« von Daniel Lücking

Der Zentralen Meldestelle gegen Hass im Netz, in der 200 Mitarbeiter*innen des Bundeskriminalamtes künftig gemeldete Fälle bearbeiten sollen, verweigern laut einem Bericht des Deutschlandfunks mehrere Plattformen bislang die Zuarbeit. Mit Agenturen

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