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Mietvertrag für »Kadterschmiede«?

Landgericht schlägt Eigentümern der Rigaer 94 Vergleich mit Kneipe im Erdgeschoss vor

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Im Prozess um die Räumung der linksautonomen Kneipe »Kadterschmiede« im Hausprojekt Rigaer 94 hat das Landgericht Berlin bei der Verhandlungsrunde am Montag kein Urteil gefällt. Stattdessen machte es einen Vergleichsvorschlag: Es schlug den Anwälten des Hauseigentümers und den Kneipenbetreibern vor, ab März einen Mietvertrag für die Kneipenräume im Seitenflügel des zum Teil besetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain abzuschließen.

Das Gericht regte dabei konkret an, dass der Hauseigentümer auf rückwirkende Mietforderungen verzichtet und der Verein, der die Kneipe betreibt, künftig 650 Euro Miete pro Monat zahlt. Es gehe darum, nach vorn zu schauen, sagte eine der Richterinnen. Die streitenden Parteien kündigten an, über den Vorschlag nachzudenken. Am 21. März will das Gericht entscheiden, wie es in der Sache weitergeht.

Damit scheint sich anzudeuten, dass die bisherige Strategie der Verteidigung - die den Anwälten der Hauseigentümer erteilte Vollmacht anzuzweifeln - weiterhin erfolgreich ist.

Schon seit Jahren setzen sich die Berliner Gerichte damit auseinander, ob der Anwalt Markus Bernau von der britischen Briefkastenfirma Lafone Investments Limited, die Eigentümerin des Hauses ist, ausreichend bevollmächtigt ist. »Bisher hat kein einziges Gericht die Vollmacht des Anwalts in einem Urteil als legitimiert anerkannt«, sagte Rechtsanwalt Benjamin Hersch im Dezember 2021 zu »nd«. Dabei ging es vor dem Amtsgericht Kreuzberg um die verlangte Räumung einer Wohnung in der Rigaer 94.

Nur einen Beschluss in einem Eilverfahren habe es in der Vergangenheit gegeben, die die Vollmacht anerkannt habe, und das auch nur mit der Begründung, für ein solches Eilverfahren sei eine umfassendere Beweiserbringung zur Legitimierung nicht notwendig, erläuterte Hersch. »Bisher wissen wir gar nicht, inwiefern die Eigentümerin des Hauses überhaupt existiert. Vor Gericht ist sie noch nicht erschienen«, so der Fachanwalt für Mietrecht weiter. Außerdem sei unklar, ob die Lafone Investments Limited nach Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union überhaupt in Deutschland rechtsfähig sei.

In diesem Rechtsstreit will das Amtsgericht Kreuzberg nun ein Rechtsgutachten erstellen lassen, ob die Eigentümergesellschaft des Hauses nach deutschem Recht überhaupt existiert. Das verkündete das Gericht am Donnerstag vergangener Woche. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Klägerin zuvor einen Kostenvorschuss von 4000 Euro zahlt. Dafür soll ein schriftliches Rechtsgutachten vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg angefertigt werden.

Beim Amtsgericht Kreuzberg sind etwa ein Dutzend vergleichbarer Verfahren anhängig. Der aktuelle Fall war der erste, bei dem es im vergangenen Dezember zu einer mündlichen Verhandlung kam.

Parallel sollen die Beteiligten Belege für verschiedene Angaben vorlegen. So macht die Klägerin geltend, die Bewohner seien mit der Miete um rund 60 000 Euro im Rückstand. Nach Angaben der Bewohner wurde sehr wohl gezahlt - allerdings an den Vorbesitzer. Denn Informationen über die neuen Eigentümer hätten die Mieter 2016 nicht erhalten.

Der Zivilprozess um die »Kadterschmiede« am Montag fand in den Räumen des Kriminalgerichts Moabit statt. Die Justiz begründete das mit Sicherheitsbedenken. Das Hausprojekt Rigaer 94 gilt als ein Symbol der linken Szene. Regelmäßig kommt es bei versuchen der Polizei, in die Räumlichkeiten einzudringen, zu Eskalationen. dpa/nd

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