- Wirtschaft und Umwelt
- Sorgfaltspflicht der Wirtschaft
Schutz vor Ausbeutung und Zerstörung
EU-Kommission will mit EU-Lieferkettengesetz Verantwortung von Unternehmen regeln
»Wir sind am Ende eines langes Weges, aber auch am Beginn eines neuen«, sagte der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, am Mittwoch in Brüssel bei der Vorstellung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen. »Denn wir können unsere Lieferketten nicht mehr ignorieren - wir brauchen einen Wandel in unserem Wirtschaftsmodell.« Nach zweijähriger Diskussion sollen Unternehmen zukünftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Produktion auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung, sowie auf die Umwelt zu ermitteln und abzustellen.
Konkret sieht der Entwurf mehrere Grenzen vor. Es fallen nur Unternehmen darunter, die weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften und mehr als 500 Beschäftigte haben. Strengere Regeln gibt es für Unternehmen, die in Branchen arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung besonders hoch ist. Hier gilt die Grenze von 250 Angestellten. Dazu zählen etwa die Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft. Mitgliedstaaten sollen Regeln für die zivilrechtliche Haftung festlegen und können auch Bußgelder verhängen. Zudem muss ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden. Die EU-Kommission geht damit über die nationalen Gesetze in Frankreich und Deutschland hinaus.
Für wie viele Unternehmen die neue Richtlinie gilt, dazu gibt bisher es keine verlässlichen Zahlen. Die EU-Kommission spricht von rund 13 000 EU-Firmen und 4000 Firmen aus Drittstaaten.
Arbeitgeberverbände reagierten ablehnend. »Der Entwurf schießt deutlich über das Ziel hinaus«, sagte Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, in Berlin. Er lasse sogar das »ohnehin schon problematische« deutsche Lieferkettengesetz hinter sich. »Wie erwartet werden nun auch noch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Insbesondere die geplante zivilrechtliche Haftung lehnen wir ausdrücklich ab«, so Jandura. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte vor einer Überlastung deutscher Unternehmen. »Es drohen enormer Aufwand und hohe Kosten - für vergleichsweise wenig Wirkung«, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian der Deutschen Presse-Agentur.
Das Bündnis »Initiative Lieferkettengesetz«, in dem Gewerkschaften und Umweltverbände vertreten sind, begrüßte den Entwurf hingegen und sprach von einem »Grundstein für weniger Ausbeutung und Umweltzerstörung«. Allerdings gehe er nicht weit genug, Sorgfaltspflichten dürften nicht nur für große Unternehmen gelten. Auch der industriepolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Alexander Ulrich, forderte, »die Reichweite muss unbedingt erweitert werden, nicht nur die größten Konzerne müssen mehr Verantwortung übernehmen«.
Der Vorschlag wird nun dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Wird er angenommen, haben die Staaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.
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