Keine Panik vor der Impfpflicht in Sachsen-Anhalt

Gesundheitsministerin macht klar, dass auch ein nicht geimpfter Angestellter für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, falls die Versorgung gefährdet sein sollte

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 3 Min.

In Absprache mit den anderen Bundesländern will auch Sachsen-Anhalt die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Dienstag in einem gestuften Verfahren umsetzen. So haben Personen, die von der Impfpflicht betroffen sind, »der Leitung der jeweiligen Einrichtung bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorzulegen«, sagte die Gesundheitsministerin des Landes, Petra Grimm-Benne (SPD), dem »nd«. Sollte der Einrichtungsleitung ein solcher Nachweis bis zum genannten Datum nicht vorgelegt werden oder sollten Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen, habe der Arbeitgeber unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem die personenbezogenen Daten zu übermitteln, so Grimm-Benne weiter.

All jene Pflegeheim- und Krankenhaus-Angestellten, die erst eine Impfung erhalten haben und sich noch weiter impfen lassen wollen, dürften zudem weiterarbeiten. Außerdem solle zwischen Beschäftigten, die direkt mit Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben, unterschieden werden.

Sollte der Fall eintreten, dass Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Versorgung als gefährdet ansehen, sei es laut dem Ministerium jedoch möglich, dass ein nicht geimpfter Angestellter für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf. Dann sollten allerdings Auflagen wie eine tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz sei möglich, heißt es weiter.

»Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu«, sagte Grimm-Benne der »Mitteldeutschen Zeitung«. Damit spielt die Ministerin, wie viele ihrer Amtskolleginnen und -kollegen in den anderen Bundesländern, auf Zeit. Und wie beispielsweise auch Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) betont Grimm-Benne den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der bei der Umsetzung eingehalten werden müsse. Wenn alle Punkte geklärt seien, müsse man aber auch über ein Betretungsverbot sprechen, machte Grimm-Benne deutlich.

Diese vielen Übergangslösungen, bis es tatsächlich zu einem Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot kommt, sind für Jörg Förster vom Verdi-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Grund, warum es unter den Beschäftigten im Gesundheitsbereich angesichts der anstehenden Impfpflicht keinen größeren Unmut mehr gibt. »Da ist auch viel Panikmache dabei. In den Einrichtungen jedenfalls, selbst in Sachsen, ist alles ziemlich ruhig«, sagt er.

Im Harzklinikum im sachsen-anhaltischen Quedlinburg stützt man sich auf eine Impfquote von rund 90 Prozent unter den etwa 2500 Beschäftigten. »Wir haben hier eine erfreulich hohe Zweit-Impfquote, sehr viele sind auch schon geboostert«, berichtet der Pressesprecher des Klinikums, Tom Koch. Damit liegt die Impfquote wie in den meisten Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auch hier deutlich höher als allgemein. Bundesweit sind aktuell 75,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt 72,8 Prozent und im Harzkreis 75,1 Prozent der Bevölkerung geimpft. Auch das Harzklinikum begrüße laut Koch die Ankündigung des Gesundheitsministeriums, in jedem konkreten Einzelfall abzuwägen, ob tatsächlich ein Betretungsverbot für Ungeimpfte das geeignete Mittel der Wahl ist, damit sie der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht nachkommen.

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