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Fallstrick Hotspot
Robert D. Meyer über die Zweifel am Infektionsschutzgesetz
In über zwei Jahren Pandemie gab es Maßnahmen, die rückblickend als Schnellschuss einer überforderten Politik angesichts einer neuen gesellschaftlichen Herausforderung gesehen werden müssen. Das berüchtigte Parkbankverbot im ersten Lockdown gehörte ebenso in die Kategorie Panikreaktion wie pauschal erlassene Demonstrationsverbote.
Obwohl um viele Erfahrungen reicher, kippen weite Teile der Politik nun ins Gegenteil. Nicht weil die Länder die weiter bestehende Pandemiegefahr unterschätzen, sondern aus Angst vor juristischen Niederlagen verzichtet die Mehrheit auf die Anwendung des vom Bund kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetzes. Doch wo nach dem 2. April kein Hotspot festgestellt wird, gilt nicht einmal mehr die Maskenpflicht im Supermarkt. Ausnahme: Händler*innen nutzen ihr Hausrecht. Damit reicht Politik ihre Verantwortung auf die individuelle Ebene durch. Das klingt nicht nur nach FDP pur, es ist auch ihr Werk, konkret in Person des Bundesjustizministers.
Marco Buschmann hatte schon vor seinem Amtsantritt im Herbst für Ende März einen »Freedom Day« gefordert. Weil ein schwacher SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach dies zuließ, enden nun fast überall die meisten Schutzmaßnahmen. Die Pandemie aber geht unbeeindruckt weiter.
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