Neue Grundsteuer im Anmarsch

Eigentümer müssen Unterlagen zusammenstellen – in guten Lagen kann es teurer werden

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

»Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Steuererklärung vorzubereiten«, sagt Berlins Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Denn das vor vier Jahren vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil zur Grundsteuer hat nun praktische Konsequenzen für Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Zunächst bedeutet es nur, dass sie ab Juli bis Ende Oktober Erklärungen zu Grundstück und Bebauung einreichen müssen. Um welche Art des Grundstücks es sich handelt, die Fläche, der aktuelle Bodenrichtwert, das Baujahr der Gebäude und die Wohnfläche und nur wenig mehr gehören dazu.

»Wir rechnen mit 830 000 Steuererklärungen«, sagt Bettina Werth, Abteilungsleiterin in der Finanzverwaltung. Um diesen »Kraftakt«, wie Wesener es nennt, bewältigen zu können, macht er frühzeitig darauf aufmerksam, damit möglichst viele Menschen die nötigen Angaben zu ihren Immobilien – auch Eigentumswohnungen gehören dazu – rechtzeitig zusammentragen. Denn es stehen inzwischen 104 Beschäftigte in den Finanzämtern bereit, um die anstehende Erklärungsflut zu bewältigen. Bis zum Sommer soll deren Anzahl auf die Sollstärke von 120 anwachsen. Noch im April sollen auch die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte zusammengetragenen aktuellen Bodenrichtwerte vorliegen, die für die Erklärungen benötigt werden.

Denn die Bundesverfassungsrichter hielten die bisherige Regelung in ihrem Urteil 2018 für »mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar«. Denn Basis für die Grundsteuer sind für Westdeutschland und Westberlin Werte von 1964 und für Ostdeutschland und Ostberlin sogar von 1935. »Der Plattenbau muss günstiger werden. Die ältere Wohnung, das ältere Baujahr muss günstiger werden als der Neubau«, sagt Bettina Werth. Für jede im Durchschnitt 70 Quadratmeter große Wohnung in Berlin, ob in Buch oder Mitte, wird derzeit die gleiche Summe von 251 Euro fällig.

In Summe soll die Reform, das betont Finanzsenator Wesener mehrmals, für das Land aufkommensneutral bleiben. Sie soll also wie bisher rund 850 Millionen Euro pro Jahr einspielen. Auch an der Verteilung, also etwa 480 Millionen Euro für die 1,9 Millionen Wohneinheiten der Stadt, 357 Millionen Euro bei den restlichen Nutzungen und 13 Millionen Euro bei unbebauten Grundstücken, soll sich nichts wesentlich ändern.

»Eigentümer großer Grundstücke in guter Lage werden tendenziell stärker belastet«, sagt Wesener über die Auswirkungen. Doch »pauschale Aussagen«, dass zum Beispiel Wohnungen im Osten in besonderer Weise belastet und im Westen entlastet würden, »stimmen so nicht«.

Für den sozialen Wohnungsbau, bei dem noch Bindungen bestehen, für Genossenschaften und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften reduziert sich die Steuer um ein Viertel. Davon profitieren Mieterinnen und Mieter direkt, denn die Grundsteuer kann über die Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Auf Forderungen, diese Umlagemöglichkeit einzuschränken oder ganz wegfallen zu lassen, ist der Bund zu Weseners Bedauern bisher nicht eingegangen.

Wie hoch die Steuer konkret ausfallen wird, lässt sich noch nicht seriös sagen. Denn zunächst sammelt die Finanzverwaltung alle Daten, um anschließend eine Empfehlung zum sogenannten Hebesatz zu geben, über den das Abgeordnetenhaus endgültig bestimmt. Wie bei der Gewerbesteuer ist das ein Multiplikator, mit dem aus der sogenannten Messzahl, die im Promillebereich liegt, vervielfacht wird. Die neue Grundsteuer wird erstmals zum 1. Januar 2025 fällig. Alle sieben Jahre wird sie dann mit den neuen Bodenrichtwerten aktualisiert.

Die Reform ist auch ein Modernisierungsschub. »Bisher gehen dort Papiererklärungen ein und die werden abgeschrieben«, schildert Bettina Werth das aktuelle Verfahren. Ab Juli werden die Daten über das Online-Verfahren Elster erhoben. Im Notfall werden auch Papierformulare akzeptiert.

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