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Gestrandet am Stadtrand
In Berlin wird nach wie vor über den Umgang mit mehr als 150 gehörlosen Geflüchteten gestritten
Auch nach einem erneuten Treffen mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bleibt die Verunsicherung unter einer Gruppe gehörloser Geflüchteter aus der Ukraine groß. »Die Geflüchteten haben immer wieder gefragt, ob man sie heute mit der Polizei abholen würde«, schreibt Clara Belz, die Flüchtlingsbeauftragte des Gehörlosenverbandes Berlin, am Mittwoch an »nd«.
Nach wie vor stelle die Kommunikation des LAF ein großes Problem dar. Statt mit einer Dolmetscherin, die der russischen Gebärdensprache mächtig ist, sei man mit einer sogenannten Kommunikationsassistentin zu dem Treffen erschienen. »Wir haben gefordert, das Treffen zu verlegen«, so Belz. Die ursprünglich vorgesehene Dolmetscherin war der Senatsintegrationsverwaltung zufolge kurzfristig ausgefallen.
»Das LAF ist heute ohne verlässliche Informationen wieder abgezogen«, sagt auch Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat zu »nd«. Viele der Geflüchteten hätten Arbeit und eine Wohnung in Aussicht, was ein längerfristiges Unterkommen in der Stadt theoretisch ermögliche. »Dazu, wie sie die Zuweisung für Berlin beantragen können, sind sie aber bisher von niemandem beraten worden.« Classen gibt zu, dass die Lage kompliziert ist. Aber: »Seit sechs Wochen sind diese Menschen hier und seit sechs Wochen hat es dazu vom LAF kein einziges Informationsblatt gegeben.« Dabei bestehe laut deutschem Aufenthaltsgesetz eine Unterrichtungspflicht in der Muttersprache.
Große Sorgen bereitet Flüchtlingsrat und Gehörlosenverband auch die gesundheitliche Versorgung der gehörlosen Geflüchteten. Obwohl seit Kurzem die Möglichkeit für ukrainische Staatsangehörige besteht, sich kostenlos behandeln zu lassen, seien Geflüchtete von den Praxen zurückgewiesen worden, so Classen: »Weder Ärzte noch Geflüchtete noch die Betreuer der Unterkunft kennen die Regelung.« Zudem gelte die Abmachung nur für eine nicht stationäre Behandlung. »Wir haben unter den Geflüchteten drei Menschen, die dringend operiert werden müssen«, sagt Classen. Was mit ihnen geschehen solle, bleibe unklar.
Tatsächlich sind es Unklarheiten, die den Umgang mit der Gruppe von Beginn an bestimmen. Nach einer Mail des Berliner SPD-Abgeordneten Lars Düsterhöft Ende März waren die Betroffenen davon ausgegangen, in Berlin bleiben zu können. Kurz darauf wurde den rund 180 Ukrainern jedoch ein Umzug nach Köln nahegelegt. Auf freiwilliger Basis, wie sich die Senatsverwaltung später um Klarstellung bemühte. Nur 18 Betroffene entschlossen sich, den Weg Richtung Köln anzutreten. Die in Berlin verbleibenden Gehörlosen wurden in eine Containerunterkunft am Stadtrand gebracht.
Hier aber würde die Gruppe laut Flüchtlingsrat und Gehörlosenverband unter Druck gesetzt. »In der Unterkunft wurden Herde und Kühlschränke entfernt«, sagt Georg Classen. Auch die Brandmeldeanlage sei nicht gehörlosenfreundlich gestaltet.
In einem dreiseitigen Schreiben erklärt die Integrationsverwaltung am Mittwoch, dass das Angebot in Köln inzwischen nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Alle, »die den Gehörlosen die Weiterfahrt nach Köln ausgeredet haben«, hätten zu dieser Situation beigetragen, heißt es. »Es gilt weiterhin die von Anfang an gemachte Zusage vom Land Berlin, dass Gruppen, die zusammenbleiben wollen, auch zusammen in einen neuen Ort kommen«, so das Haus von Integrationssenatorin Katja Kipping (Linke). Bei der Verteilung in Berlin brauche es allerdings allgemeingültige Entscheidungen. Ausnahmeregelungen müssten im Sinne der Gleichbehandlung für alle gelten.
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