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Naturschützer für neues Jagdgesetz

Minister erhält Unterstützung für den Plan, mehr Wild zu schießen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Landesjagdverband hat sich strikt gegen die von Umweltminister Axel Vogel (Grüne) geplante Novelle des Jagdgesetzes ausgesprochen. Am Freitag meldeten sich seine Unterstützer zu Wort. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümern von mindestens zehn Hektar Wald das Recht zusteht, in ihrem Forst Wild zu schießen. Dieses Recht gab es bislang automatisch erst bei 150 Hektar Wald und bei 75 Hektar konnten Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Ziel der Novelle: Es soll mehr Wild abgeschossen werden. Denn inzwischen leben zu viele Tiere in Brandenburgs Wäldern und fressen alle jungen Triebe weg. Der Landesjagdverband sieht aber die Gefahr einer Ausrottung des Wildes. Dagegen erklärt Karl-Heinz Marschka vom Naturschutzbund, von »Ausrottung« könne keine Rede sein.

In einigen Teilen Brandenburgs fällt so wenig Regen wie in der afrikanischen Sahelzone, sagte Peter Schendel von der Grünen Liga. An der Sahelzone lasse sich ablesen, wie die Zukunft aussieht, wenn Pflanzenfresser eine Region entwalden. Weil den Tieren bestimmte Baumarten besser schmecken als andere, trage der Verbiss dazu bei, dass gerade Eichen nicht nachwachsen. Dort, wo Schonungen nicht eingezäunt sind, bleibe der »nackte, graue Waldboden« zurück. »Selbst die Brombeere traut sich nicht mehr hinter dem Zaun hervor.«

Auch Gabriele Meyer von den Naturfreunden und Eckhart Fuhr vom Ökologischen Jagdverband unterstützten das Anliegen von Minister Vogel. Die »extrem hohen Schalenwildbestände« behindern aus Sicht von Fuhr die natürliche Regeneration der Wälder, ja sogar die Neuanpflanzungen von Menschenhand. Der Klimawandel erhöhe den Handlungsdruck und dulde keinen Verzug. Alle bisherigen Regelungen hätten zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt und die Explosion bei den Tierzahlen nicht gestoppt. Hier müsse auch gegen erhebliche Widerstände ein »Systemfehler« korrigiert werden. Fuhr rief dazu auf, »zurück zu den Wurzeln« zu gehen. Nach 1848 besaßen Waldeigentümer die Entscheidungsgewalt darüber, wer in ihrem Wald jagen durfte. Vogels Absicht sei lobenswert. Vielleicht könne man dabei sogar noch weitergehen.

Auch wenn die Bemessungsgrenze für das Jagdrecht auf zehn Hektar sinke, kommen 90 Prozent der Waldeigentümer dennoch nicht »zum Schuss«, meinte Dietrich Mehl von der Arbeitsgemeinschaft naturgemäße Waldwirtschaft - und trat deshalb dafür ein, das Jagdrecht »gänzlich von Flächengrößen zu lösen«.

Sollte der Minister mit seinem Gesetzentwurf im Landtag durchkommen, wäre es »nicht der Untergang des Abendlandes«, versicherte Enno Rosenthal vom Waldbauernverband. In Brandenburg gebe es rund 97 000 Waldbesitzer, von denen 93 000 weniger als zehn Hektar gehören. Die sollten ebenfalls nicht länger zuschauen müssen, »wie die Früchte ihrer mühseligen Arbeit vom Wild wieder aufgefressen werden«, sagte Rosenthal. Winterliche Futterplätze passten auch nicht in eine Zeit, in der es zu viel Wild gibt.

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