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18 Mal lebenslänglich
Für ein Bootsunglück vor einer griechischen Insel wurden drei Geflüchtete zu langen Haftstrafen verurteilt
»Die wahren Täter befinden sich nicht in einer Zelle, sondern in einer Villa.« Das meint Dimitris Choulis, der Anwalt aus Samos, der sich für einen besseren Zugang zu Rechtsberatung und medizinischer Versorgung von Migrant*innen bei Human Rights Legal Project Samos einsetzt. Am vergangenen Donnerstag fand auf der griechischen Insel Syros der Prozess gegen die drei Syrer statt, die mit einem Boot und 80 Insass*innen vor der Insel Paros kenterten. Wegen »Beihilfe zur unerlaubten Einreise«, mit dem erschwerenden Umstand, dass auf der Überfahrt 18 Menschen gestorben sind, wurden Abdallah, Mohamad und Kheiraldin – entsprechend nennen Unterstützer*innen der Nichtregierungsorganisation Borderline Europe die Namen auf Twitter – 18 Mal zu lebenslanger Haft verurteilt, der mutmaßliche Kapitän zu 187 und die beiden anderen in ihrer Rolle als Assistenten zu jeweils 126 Jahren.
Weihnachten vergangenen Jahres hatten sie, wie andere Menschen auch, versucht, mit Booten von der türkischen Küste bei Izmir-Çeşme aus, nach Italien zu gelangen. Italien ist derzeit einziges Ausweichziel auf dem Seeweg von der Türkei in die EU. »Der Einsatz war hoch,« so einer der Verteidiger Choulis gegenüber »nd«, »denn sie wussten, dass sie von Griechenland abgeschoben werden würden«. Schließlich ist die Migrationspolitik der griechischen konservativen Regierung (Nea Dimokratia) unter anderem mithilfe der Pushbacks mit »Erfolg« darauf ausgelegt, diese Bewegungen ins Leere laufen zu lassen.
Im Fall von Paros 3 (#Paros 3) aber handelte es sich nicht um das Zurückdrängen der Geflüchteten in türkisches Hoheitsgebiet, vielmehr war es ihnen laut Aussage der Angeklagten nicht erlaubt gewesen, von der Überfahrt zurückzutreten. Die eigentlichen Schleuser, von denen die Geflüchteten zuvor in der Türkei festgehalten wurden sowie die Türkische Küstenwache hätten sie jeweils von einem eigenen Boot aus eskortiert und dann alleine gelassen. Zu wenig Ermittlungsarbeit von Seiten der griechischen Behörden werde investiert, um die wirklichen Kreise des Menschenhandels aufzuspüren, so Choulis weiter gegenüber dem griechischen unabhängigen Magazin »thepressproject«.
Die Gerichte verurteilen in der Regel diejenigen, die von der Polizei vor Ort sozusagen »auf frischer Tat« und als einfache Sündenböcke »ertappt werden«. Tatsächlich haben Menschen auf der Flucht oft nicht das Geld, um die Überfahrt zu bezahlen und übernehmen oft als »Bezahlung« für die Überfahrt das Steuern der Schlauchboote. Dann werden sie von den Schleusern alleine auf See zurückgelassen. Im jetzigen Prozess konnte man durch die Unterstützung von Borderline Europe immerhin zwei im Ausland lebenden Zeug*innen aus Deutschland und Finnland Gehör schenken, die unter anderem über diese gängige Praxis aussagten. Strukturelle und schwierige Bedingungen beeinflussen die Prozesse gegen Geflüchtete erheblich in die eine oder andere Richtung: Wichtige Zeug*innen verfügen genauso oft nicht über die nötigen Papiere und selbst wenn, noch weniger über finanzielle Ressourcen, um auf entlegene griechische Inseln zu reisen.
Die Anklage gegen Abdallah, Mohamad und Kheiraldin lautete ursprünglich nicht nur auf Menschenschmuggel, der das Leben der Passagier*innen gefährdete und 18 Tote verschuldete, sondern auch auf Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und schließlich Verursachung von Schiffbruch. Dabei stand ursprünglich die Strafe von 600 Jahren Haft im Raum, wobei die maximale Haftdauer in Griechenland faktisch meist 20 Jahre beträgt. Eine vorzeitige Entlassung wäre bei einer lebenslangen Haftstrafe jedoch erst nach 19 Jahren möglich. Auch wenn die Angeklagten keine Profischmuggler seien, gibt es »mit so vielen Toten absolut keine Chance auf einen Freispruch«, so Choulis gegenüber »nd« vor dem Prozess.
Nichtsdestotrotz geht vom Prozess auf Syros ein relativ positives Signal aus. Ebenfalls in dieser Woche verhängte ein griechisches Gericht in zweiter Instanz eine der wahrscheinlich höchsten Strafen in der Rechtsprechung des Landes: Ein 62-Jähriger wurde als Steuermann für einen Schiffbruch in der Nähe der Insel Farmakonisi im Dezember 2015, bei dem zwölf Menschen ertranken, zu 48 lebenslangen Haftstrafen verurteilt, das heißt für jede*n einzelnen Passagier*in an Bord in Verantwortung genommen. Im Fall von Abdallah, Mohamad und Kheiraldin haben sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft anerkannt, dass es sich nicht um Schmuggel handelt, sondern um Geflüchtete auf dem Weg in die Europäische Union. Auf Forderung der Staatsanwaltschaft wurden die Anklagepunkte, nach denen sie Teil einer kriminellen Vereinigung und für Todesfälle verantwortlich wären, fallen gelassen. Mit diesem ersten Urteil sind gute Bedingungen für ein angekündigtes Berufungsverfahren in etwa zehn Monaten geschaffen, in dem das Strafmaß nochmals verringert werden könnte.
Indes haben am späten Samstagabend insgesamt 106 Schutzsuchende nach dem Untergang ihres Segelbootes schwimmend die Küste der griechischen Touristeninsel Kos erreicht. Es ist die erste größere Gruppe Geflüchteter, der es nach mehreren Monaten gelingt, zu einer griechischen Insel und damit in die EU überzusetzen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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