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- Sexualstrafrecht in Spanien
Nur ja heißt ja
Ulrike Wagener über eine neue Strafrechtsreform in Spanien
Es ist eine wegweisende Gesetzesreform: Das spanische Recht erkennt nun an, dass eine sexuelle Handlung ohne die Einwilligung einer beteiligten Person eine Vergewaltigung ist. In der Vergangenheit hatte der Fall einer 14-Jährigen in Katalonien für Empörung gesorgt, die im bewusstlosen Zustand von mehreren Männern vergewaltigt worden war. Diese waren aber nicht für Vergewaltigung verurteilt worden, sondern für sexuellen Missbrauch. Die Begründung lautete, dass die Täter keine Gewalt angewendet hätten. Doch eine bewusstlose Person ist nicht in der Lage, einer sexuellen Handlung zuzustimmen. Und das sollte entscheidend sein: Sex ohne Einwilligung ist kein Sex, sondern Vergewaltigung. Die Haftstrafen fielen geringer aus.
Indem das spanische Gesetz eine ausdrückliche Zustimmung fordert, geht es über die deutsche Rechtslage hinaus. Hier gilt es als Vergewaltigung, wenn eine sexuelle Handlung »gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person« ausgeführt wurde. Gegner*innen des Gesetzesentwurfs sehen in der spanischen Variante die Unschuldsvermutung gefährdet. Doch bisher wird ein Großteil sexueller Übergriffe nicht angezeigt. Und bei jenen, die angezeigt werden, kommt es nur selten zu Verurteilungen. Oft steht Aussage gegen Aussage und es gibt keine Beweise. Daran wird auch dieses Gesetz nichts ändern.
Doch es könnte zu einem gesamtgesellschaftlichen Umdenken beitragen. Und eine andere sexuelle Kultur entstehen lassen, die eben nicht davon ausgeht, dass alles geht, solange eine andere Person nicht schreit. Das ist eine Vergewaltigungskultur, die sexuelle Grenzübertritte fördert. Damit ist nicht gemeint, dass man vor dem Sex erst einen Vertrag unterschreiben muss. Sondern mehr Kommunikation, die einen Konsens sicherstellt – unter Umständen auch nonverbal. Feministische Gruppen fordern es schon lange: Nur ja heißt ja.
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