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Einen Monat nach dem Femizid an Zohra G. in Berlin stellt sich die Frage, warum sie keinen Schutz fand

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 6 Min.
Zohra G. wurde nicht weit von ihrer Geflüchtetenunterkunft von ihrem Ex-Mann getötet. Der Femizid zeigt auf, wie schwer migrantische Frauen Schutz vor Gewalt finden.
Zohra G. wurde nicht weit von ihrer Geflüchtetenunterkunft von ihrem Ex-Mann getötet. Der Femizid zeigt auf, wie schwer migrantische Frauen Schutz vor Gewalt finden.

Mit ernstem, entschlossenem Blick schaut Zohra G. an der Kamera vorbei in die Ferne, das blaue Kopftuch liegt lose auf ihrem Haar. Es ist das einzige öffentliche Foto von ihr, am 29. April wurde G. von ihrem Ex-Mann umgebracht. Die erschütternde Tat am hellichten Tag, nicht weit weg von der Geflüchtetenunterkunft in Pankow, in der Zohra G. mit ihren sechs Kindern lebte, sorgte für mediale Aufmerksamkeit. Während Boulevardzeitungen einen Monat später andere Aufreger gefunden haben, fordern Angehörige, Aktivist*innen, juristische und soziale Akteur*innen Antworten. Denn dem Femizid gingen drei Anzeigen bei der Polizei und eine erfolglose Suche nach Schutz voraus.

Ava Moayeri engagiert sich bei der unabhängigen Frauenorganisation Zora. Drei Tage nach dem Femizid lernte sie auf einer Kundgebung am Gedenkort Angehörige von Zohra G. kennen und ist seitdem mit ihnen in Kontakt. Deshalb kennt sie die Umstände: Die 31-jährige Zohra G. war zusammen mit Mann und Kindern aus Afghanistan nach Deutschland gekommen, hatte sich aber bereits vor längerer Zeit von ihrem Partner getrennt. Zohra G. habe ihre Schwester in Oldenburg über die Bedrohung durch den Ex-Mann informiert, auch Freund*innen in Hamburg hätten Bescheid gewusst, so Moayeri. Die erste von drei Strafanzeigen stellte G. Anfang des Jahres, es folgten ein Hausverbot für das Heim und Mitte April ein Verfahren für eine einstweilige Verfügung. »Ein Hausverbot ist lächerlich für jemanden, der einen Mord beabsichtigt«, sagt Moayeri zu »nd«. Sie fragt sich, warum nicht früher die notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Seit Mitte Mai ist bekannt, dass die Polizeibehörde in einem Disziplinarverfahren mögliche Versäumnisse untersucht. Für die Schwester von Zohra G. steht fest, dass rassistische Strukturen in den Behörden wirksame Hilfe verhinderten. »Sie war nicht das erste Opfer einer Schutzlosigkeit, die man nicht anders erklären kann als mit der zynischen Geringschätzung des Lebens von Frauen mit muslimischem Migrationshintergrund«, schreibt die Schwester in einem öffentlichen Brief, der »nd« vorliegt.

Wurde Zohra G. nicht ernstgenommen, weil sie nicht-deutsch und nicht-weiß war? Veronika von Eichborn arbeitet für den Verein Eulalia Eigensinn, der in Spandau unter anderem eine Frauenberatungsstelle betreibt. Aus ihrer Erfahrung heraus sagt sie, Rassismus spiele durchaus eine Rolle, wenn es um Gewaltschutz geht: Migrantisierten Frauen passiere es öfters, dass bei Polizeieinsätzen keine Sprachmittler*innen zur Verfügung stünden, die Beamt*innen den Mann nicht, wie eigentlich vorgesehen, mit einer sogenannten Wegweisung zum Verlassen der Wohnung zwängen, die Partner*innen nicht getrennt befragt würden oder der gesamte Einsatz ohne Dokumentation stattfände.

Nicht nur Rassismus in Behörden kann den Gewaltschutz beeinträchtigen, auch Bedingungen wie Geld, soziales Netz und Aufklärung spielen eine Rolle. Asha Hedayati arbeitet als Familienrechtsanwältin in Berlin und vertritt von Gewalt betroffene Frauen. Schon die erste Hürde, sich überhaupt zu trennen, hänge stark von der finanziellen Situation der Betroffenen ab, »weil sich Frauen am Ende häufig zwischen Gewaltbeziehung und Armut entscheiden müssen«, sagt Hedayati zu »nd«. In Geflüchtenenunterkünften käme die soziale Isolation hinzu. Hedayati berichtet von einem früheren Fall: In einem Lager in Brandenburg habe die Heimleitung die Bitte einer gewaltbetroffenen Frau, die Polizei zu rufen, ignoriert. Nach einer weiteren heftigen Gewalttat sei sie in einem anderen Zimmer untergebracht worden. »Da bleibt die Gefahr, weiterhin bedroht und im schlimmsten Fall getötet zu werden, massiv«, sagt Hedayati. Über eine Nichtregierungsorganisation habe die Frau schließlich von der Anwältin und der Option Frauenhaus erfahren. »Wie kann es sein, dass in den Unterkünften nicht überall die Hilfenummern aushängen?«

Laut Linke-Landeschefin Katina Schubert, die zugleich migrationspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus ist, werden in Berlins Unterkünften die Schutzkonzepte der Betreiber kontinuierlich evaluiert. Ein Beschwerdemanagement würde es Bewohner*innen erlauben, Mängel in den Heimen direkt zu melden. Tatsächlich lag es bei Zohra G. vermutlich nicht an fehlenden Informationen. Schließlich hatte sie sich an Heimleitung und Polizei gewandt und ein Angebot für einen Platz im Frauenhaus bekommen – in einem Haus allerdings, was nicht ihre sechs Kinder aufgenommen hätte. Zwei Söhne – der ältere Ava Moayeri zufolge 13 Jahre alt – hätten aufgrund einer hausinternen Altersgrenze für männliche Kinder nicht mit einziehen können. Eine Alternative gab es anscheinend nicht.

Die Senatsgesundheitsverwaltung zählt berlinweit 872 Schutzplätze, dazu gehören sieben Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und das sogenannte Zwei-Stufen-Wohnen, das jedoch für Frauen als nächster Schritt nach einer Notfallunterbringung gedacht ist. Die Istanbul-Konvention, ein von Deutschland ratifiziertes Übereinkommen des Europarates gegen häusliche und patriarchale Gewalt, sieht für Berlin 913 Plätze vor. Noch dieses Jahr soll das achte Frauenhaus fertig werden, das neunte ist im Koalitionsvertrag beschlossen. An Plätzen mangelt es jedoch vor allem, weil Frauen nicht wie vorgesehen schnell wieder ausziehen können. »Der Wohnungsmarkt ist eine Katastrophe für gewaltbetroffene Frauen«, sagt Anwältin Hedayati. Wenn Frauen monatelang keine neue Wohnung fänden, könnten auch keine neuen Frauen in die Häuser nachziehen.

Nadja Lehmann fordert deshalb neben den offiziellen Schutzeinrichtungen auch flexiblere Alternativen. Die Geschäftsführerin der Interkulturellen Initiative, einem Trägerverein mit Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und einer Beratungsstelle, will nicht auf die neuen Häuser warten. »Jede gewaltbetroffene Frau, die beschlossen hat, sich zu trennen, muss untergebracht werden«, sagt sie zu »nd«. Sie schlägt Hotelgutscheine vor oder die Anmietung von Ferienwohnungen – Hauptsache, es gibt einen Ausweg aus den potenziell lebensgefährlichen Situationen.

Um möglichst allen gewaltbetroffenen Frauen helfen zu können, hat Lehmanns Träger außerdem vor einem Jahr das erste barrierefreie Frauenhaus in Berlin eröffnet. Das Haus ist offen für Frauen mit Behinderung, aber auch andere Barrieren soll das Konzept abbauen: Mitarbeiterinnen mit eigener Migrationsgeschichte hätten beispielsweise eine Türöffner-Wirkung auf migrantische Frauen, es gebe Sprachmittlung, Begleitung zu Terminen und Familienzimmer für Frauen mit bis zu sechs Kindern. Auch Jungen bis 18 Jahre würde das Haus aufnehmen. Was es zurzeit nicht gibt, sind freie Plätze.

Der Femizid an Zohra G. macht Probleme sichtbar, von denen viele migrantische oder anderweitig marginalisierte Menschen betroffen sind. Man müsse jedoch die strukturelle Benachteiligung nicht-deutscher Frauen thematisieren, ohne die Gewalt zu »kulturalisieren«, sagt Lehmann. Denn am Ende sei häusliche Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, nur der Zugang zu Schutz unterscheide sich. Am Sonntag gehen Zora und andere feministische Gruppen gegen Femizide auf die Straße – einen Monat nach der Tötung von Zohra G., aber auch wenige Tage nach zwei versuchten Femiziden in Hellersdorf. Alle drei Tage wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht, alle 45 Minuten wird eine Frau Opfer von Partnerschaftsgewalt.

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