Nicht kurz vorher noch abschieben

Flüchtlingsrat Brandenburg wünscht sich Vorgriffsregelung auf geplantes Bleiberecht für gut integrierte Menschen

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 4 Min.

»Wir könnten noch viele andere Fälle nennen«, sagt Henrike Koch vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Einen schildert sie als Beispiel. Eine alleinerziehende Mutter ist mit ihrem Sohn vor fast vier Jahren aus der Türkei geflüchtet. Der Sohn ist inzwischen 15 Jahre alt, besucht seit inzwischen drei Jahren eine Schule in Brandenburg, treibt in einem Verein Sport, fühlt sich wohl. Die Mutter hat Arbeit und kann den Lebensunterhalt für beide verdienen. Gut integriert nennt man das. Wenn da nicht die Unsicherheit wäre, doch noch abgeschoben zu werden. Sie können zwar nach Ablauf einer Frist und unter bestimmten Bedingungen auf ein dauerhaftes Bleiberecht hoffen: Nach den derzeit gültigen Paragrafen 25a und 25b des Aufenthaltsrechts müsste der Sohn vier Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sein, die Mutter müsste sechs Jahre hier leben. Das heißt, die Frist ist noch nicht verstrichen.

Die Fristen zu verkürzen und nicht mehr so viele Bedingungen zu stellen, verspricht auf Bundesebene die Koalition aus SPD, FDP und Grünen. Bis es soweit ist, dauert es allerdings noch. Jedoch dürfen die Innenminister der Länder mit einer sogenannten Vorgriffsregelung dafür sorgen, dass diejenigen, die von dem in Aussicht gestellten Chancen-Aufenthaltsrechts profitieren würden, nun bereits nicht mehr abgeschoben werden.

»Mit einer Vorgriffsregelung könnte die Landesregierung schon jetzt Geflüchteten, die seit Langem in Brandenburg leben, arbeiten und hier angekommen sind, die dauernde Angst vor einer Abschiebung nehmen«, erklärt Henrike Koch. »Wir sollten ihnen endlich die Chance auf eine Zukunft gewähren.«

Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen und Niedersachsen haben es vorgemacht. Da sind auch Bundesländer dabei, in denen die CDU den Ministerpräsidenten stellt, erinnert der Flüchtlingsrat wie zur Ermunterung für den brandenburgischen Innenminister Michael Stübgen (CDU). Schleswig-Holstein beispielsweise, wo Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) regiert, teilte seinen Ausländerbehörden mit, dass keine Bedenken bestehen, Aufenthaltserlaubnisse für den betreffenden Personenkreis bereits jetzt zu erteilen. In Niedersachen sollen die Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten werden, einstweilen per Ermessenspielraum weiter in der Bundesrepublik geduldet werden.

Die Linksfraktion im Landtag hat das Thema auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt. 20 Minuten sind dafür bei der Ausschusssitzung an diesem Mittwoch vorgesehen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg begrüßt die Diskussion. »Denn aufenthaltsrechtliche Verbesserungen sind dringend notwendig: Viele Geflüchtete, die zum Teil schon seit Jahren in Brandenburg sind, leben in ständiger Angst vor der Abschiebung.«

Wie viele das genau sind, vermag Henrike Koch aber nicht zu sagen. Für die gesamte Bundesrepublik sei von 100 000 Menschen die Rede, denen der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigte Gesetzentwurf helfen würde. Dabei sei allerdings die Frage, wie die rechtlichen Änderungen konkret aussehen. Werden beispielsweise jene ausgeschlossen, die ihre Identität zunächst nicht gleich preisgegeben haben, um den Behörden eine Abschiebung so schwer wie möglich zu machen?

Wenn es bundesweit tatsächlich 100 000 Betroffene gibt, dann müssten 3000 von ihnen in Brandenburg leben, rechnet die Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (Linke) vor. Sie bezieht sich dabei auf den Königsteiner Schlüssel, demzufolge drei Prozent der in der Bundesrepublik ankommenden Flüchtlinge bei der Aufteilung auf die Bundesländer nach Brandenburg geschickt werden. »Es könnten aber auch 5000 sein. Diese Zahl kennt kein Mensch«, stellt Johlige klar. »Grundsätzlich ist es gut, dass es das geben wird«, lobt die Landtagsabgeordnete die Pläne. »Auch wenn ich finde, man könnte an vielen Stellen viel weiter gehen.« Fraglich wäre zum Beispiel, inwiefern Deutschkenntnisse Bedingung für ein Aufenthaltsrecht sein sollen, wo man doch wisse, dass es zu wenig Sprachkurse für Flüchtlinge gegeben habe. Und was sei mit Flüchtlingen, die in Vollzeit arbeiten, deren Lohn jedoch nicht ausreicht, um ihre große Familie mit vielen Kindern zu ernähren und die ihr Einkommen deshalb mit staatlichen Zuwendungen aufstocken müssen?

Von der Sitzung des Innenausschusses erhofft sich Johlige Auskunft, wie Brandenburg zu einer möglichen Vorgriffsregelung steht. »Möglicherweise will Brandenburg gar nicht abschieben. Aber das wissen die Betroffenen ja nicht«, erläutert sie, wozu die Klarstellung gut wäre. Den Menschen Sicherheit zu geben, wäre nach Überzeugung von Johlige »nicht schwer«. Das Innenministerium wollte am Dienstag der Ausschusssitzung nicht vorgreifen. Seite 9

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